Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Was bedeutet der neue Änderungsantrag für den Apothekenalltag?

11.02.2020, 10:15 Uhr

Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich angesehen, wie sich die Änderungsvorschläge zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz auf den Alltag in der Apotheke auswirken könnten. (Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)

Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich angesehen, wie sich die Änderungsvorschläge zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz auf den Alltag in der Apotheke auswirken könnten. (Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)


Viele praxisrelevante Fälle weiterhin unbeachtet

Wenn die Vertragsverhandlungen für die Apotheker ungünstig ausgehen, könnten sich die künftigen Erleichterungen weitgehend auf die mögliche Überschreitung des Festbetrags beschränken. Dies betrifft eher wenige Fälle. Dagegen werden andere Problemkonstellationen des Alltags im jüngsten Änderungsantrag weiterhin überhaupt nicht adressiert. So ist beispielsweise keine Abweichung von den Regeln für die abzugebende Packungsgröße vorgesehen, wenn nur einzelne Packungsgrößen nicht verfügbar sind. Auch das Ausweichen auf andere Konzentrationen des Wirkstoffes wird nicht erwähnt. Für solche kreativen Ansätze ist das System weiterhin viel zu starr. In allen diesen Fällen werden weiterhin neue Rezepte erforderlich sein und diese Fälle werden auch künftig in den einschlägigen Statistiken nicht als Lieferschwierigkeiten erscheinen. Damit wird weiterhin schwer zu erkennen sein, wie häufig Lieferengpässe bei Rabattvertragsarzneimitteln sind.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Faire - Kassenwettbewerb - Gesetz was für eine Begriffsverwirrung!

von Heiko Barz am 12.02.2020 um 11:58 Uhr

Die Komplexität dieser „neuen Sichtweise“ bei der AM-Ausgabe speziell bei Versorgungsengpässen wird erst so richtig im letzten Absatz deutlich. Bei so vielen zwischen den Zeilen markant sichtbaren Fallstricken, die unmittelbar Regresse nach sich ziehen werden, sollten wir uns doch in Geduld üben, Endergebnisse abzuwarten.
Immer wieder müssen die KKassen bei deren „Besprechungen“ über AM-Versorgungssituationen mit den Apothekern verstärkt darauf hingewiesen werden, dass Alles zum Wohl ihrer Vertragspartner nämlich der Patienten geschieht, die unverzüglich zu versorgen sind.
Ich glaube, hier versuchen die KKassen ganz offensichtlich wiedermal die Horizonte für ihren Eigennutz zu verschieben.

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