Positionspapier

E-Rezept: ABDA wirbt für DAV-WebApp

Berlin - 11.02.2020, 17:55 Uhr

Quo vadis E-Rezept? Die ABDA setzt sich erneut für eine einheitliche Lösung ein. (m / Foto: imago images / Future Image)

Quo vadis E-Rezept? Die ABDA setzt sich erneut für eine einheitliche Lösung ein. (m / Foto: imago images / Future Image)


Die ABDA hat ein Positionspapier zum E-Rezept erarbeitet. Darin legt sie dar, „was es für eine erfolgreiche Einführung braucht“. Das ist vor allem die Akzeptanz der Versicherten, aber auch die der Heilberufler, die mit dem E-Rezept arbeiten sollen. Dafür sei Vertrauen nötig – und ein sicherer, praktikabler Prozess. Aus Sicht der ABDA ist der Gesetzgeber nun gefordert, ein konsequentes Makelverbot zu installieren und Vorgaben für das Handling der E-Rezepte durch die Patienten zu machen. Die beste Lösung für letzteres, so stellt die ABDA klar, sei die vom DAV entwickelte WebApp.

Die Einführung des E-Rezeptes ist für 2021 vorgesehen, es soll das Papierrezept nach und nach ersetzen – eine Entwicklung, die die Apothekerschaft begrüßt, wie die ABDA in dem am heutigen Dienstag veröffentlichten Positionspapier betont. Mit dem kürzlich von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Referentenentwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) wird die Gestaltung des E-Rezeptes nun konkreter. Allerdings sind aus Apothekersicht an entscheidenden Punkten Nachbesserungen notwendig. Das macht die ABDA in ihrem Papier ebenfalls deutlich.

Zunächst beschreibt sie die aus ihrer Sicht bestehenden Herausforderungen für die Einführung des E-Rezeptes: Das Handling der elektronischen Verordnung für den Patienten müsse so gestaltet sein, dass dieser dem System vertraue, es verstehe und es einfach anwenden könne. Über den gesamten Prozess sei die volle Patientensouveränität zu gewährleisten. Auch in der digitalen Welt müsse es selbstverständlich sein, dass Versicherte ihre Rezepte ohne Beteiligung Dritter einsehen, sie verwalten, transportieren und gegebenenfalls auch vernichten können. Es müsse auch möglich sein, eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage in der Apotheke ihrer Wahl zu stellen. Und: Auch ohne Smartphone müsse der Patient ein E-Rezept einlösen können.

Zugleich sei sicherzustellen, dass sich nicht Dritte, die nicht am eigentlichen Versorgungsprozess beteiligt sind, in den Transport der Verordnung einschalten.

Die Erfolgsbedinungen fürs E-Rezept

Konkret stellt die ABDA sodann fünf „Erfolgsbedingungen“ auf: Die Anwendung müsse

  • diskrimierungsfrei,
  • manipulationsgeschützt und werbefrei,
  • kostenfrei und unabhängig,
  • einfach bedienbar und bundesweit einheitlich sowie
  • sicher sein.

Diese Wortwahl dürfte den meisten Apothekern bekannt vorkommen. Genau so preist der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine eigens entwickelte WebApp an, die derzeit im Rahmen eines Pilotprojektes in Berlin erprobt wird.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Mit diesem ABDA-Simsalabim wird wertvolle Zeit verplempert ... während SpahnoGematik Tatsachen schafft ...

von Christian Timme am 11.02.2020 um 19:11 Uhr

Wann hört das endlich auf?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.