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Politische Handlungsempfehlungen: Makelverbot und WebApp
Die politischen Handlungsempfehlungen sind letztlich keine Überraschung: Zum einen müsse auf regulatorischer Ebene ein konsequentes Makelverbot für Verordnungen installiert werden. So sollen Geschäftsmodelle zulasten von Patienten oder Heilberuflern verhindert werden. Diese Forderung stellte die Apothekerschaft bereits mehrfach auf: Die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz, aber auch mit einem Antrag auf dem vergangenen Deutschen Apothekertag.
Zum anderen seien auf technischer Ebene Mechanismen erforderlich, die das Makeln von E-Rezepten auch faktisch unmöglich machen und den Patienten in seinen Rechten schützen.
Und hier kommt die WebApp des DAV wieder ins Spiel. Noch fehlten nämlich klare Vorgaben für das Handling des E-Rezepts auf Patientenseite, heißt es im ABDA-Papier. Und es folgt eine klare Anspielung auf die bislang im PDSG-Entwurf vorgesehenen Regeln: „Lässt der Gesetzgeber hier wettbewerbliche Marktlösungen in Form unterschiedlicher Apps zu, kommt es zu einer Flut konkurrierender Angebote an anwendungs- und sicherheitstechnischen Varianten, die häufig die zentralen, vorstehend beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen werden.“ Weiter heißt es: „Das Handling des E-Rezepts auf Patientenseite sollte deswegen durch eine bundesweit und für alle Beteiligten einheitliche Anwendung erfolgen, die den Patienten die erforderliche Sicherheit bietet und das notwendige Vertrauen schafft.“
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Diesem Anspruch folgend habe der DAV seine WebApp entwickelt. Sie gestalte die technischen Prozesse zwischen Patient und Heilberufler „kostengünstig und diskriminierungsfrei, zeitlich effizient sowie mit höchstem Patientennutzen“. Sie garantiere zudem Wettbewerbsneutralität und sorge dafür, dass der Patient unbeeinflusst bleibe. Eine solche einheitliche Lösung ist aus ihrer Sicht ganz klar die beste aller Optionen.
Und so heißt es abschließend im Positionspapier: „Die Apothekerschaft bietet an, diese einheitliche technische Lösung Gematik-konform für die Versichertengemeinschaft umzusetzen. Dazu bedarf es neben dem Makelverbot eines soliden rechtlichen Rahmens, der eine entsprechende Beauftragung des DAV oder eine Beleihung ermöglicht. Die fehlenden technischen Vorgaben für das Handling des E-Rezepts sollten zeitnah durch die Gematik definiert werden.“
1 Kommentar
Mit diesem ABDA-Simsalabim wird wertvolle Zeit verplempert ... während SpahnoGematik Tatsachen schafft ...
von Christian Timme am 11.02.2020 um 19:11 Uhr
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