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AMK warnt vor Fehldosierungen
Pipette bei Otriven Säuglingstropfen birgt Medikationsfehler
Apotheker können Pipette demonstrieren
Bereits im vergangenen Jahr wurde die Produktinformationen zu Otriven® 0,025 Prozent Nasentropfen um den Hinweis ergänzt, dass die Anwendung bei Kindern unter einem Jahr nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen sollte. Laut einer Stellungnahme der Firma stellt diese Ergänzung jedoch keine Änderung der Zulassung dar, wonach auch die Anwendung bei unter Einjährigen ohne ärztliche Aufsicht kein Off-Label-Use sei.
Bei der Applikation von Arzneimitteln an Säuglingen sei allgemein erhöhte Vorsicht geboten. Vor der ersten Anwendung von Otriven® 0,025 Prozent Nasentropfen bei Säuglingen solle ein Arzt konsultiert werden. Treten keine unerwünschten Ereignisse auf, könne das Arzneimittel für weitere Behandlungen – unter Beachtung der Indikation und der Anwendungshinweise – auch ohne ärztliche Aufsicht durch das pharmazeutische Personal in der Apotheke abgegeben werden. Eine Beratung hinsichtlich der potenziellen Risiken sollte jederzeit erfolgen. Auch das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) teilt nach Informationen der AMK diese Ansichten.
Die AMK bittet Apotheker nun, bei der Abgabe von abschwellenden Nasentropfen für Säuglinge und Kleinkinder zu den Risiken schwerer Nebenwirkungen, zu beraten und insbesondere auf die Gefahr von Fehl- und Überdosierungen hinzuweisen. „Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte sollten angemessen zur Dosierungsempfehlung und zur richtigen Anwendung der Dosierpipette gemäß Gebrauchsinformation informiert werden, gegebenenfalls sollte die Applikation demonstriert werden“, so die AMK
Zudem erinnert die AMK daran, Nebenwirkungen, einschließlich Medikationsfehlern, die bei der Anwendung von xylometazolin- oder oxymetazolinhaltigen Nasentropfen aufgetreten sind, unter www.arzneimittelkommission.de zu melden.
1 Kommentar
Kommunikation mangelhaft...
von Felix Maertin am 24.01.2020 um 21:44 Uhr
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