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Keine verlängerte Ausbildung
Bundesrat: Grünes Licht für PTA-Reform – ohne Vermittlungsausschuss
BAK unterstützt gemeinschaftlichen Ausbildungsfonds
Bei der ABDA und der Bundesapothekerkammer (BAK) dürfte die Entscheidung für Erleichterung gesorgt haben. Erst vorletzte Woche bei der ABDA-Mitgliederversammlung hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärt, er rechne damit, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Nun freut sich BAK-Vizepräsident Thomas Benkert: „Das Einlenken des Bundesrats begrüßen wir ausdrücklich. Hier hat die Stimme der Vernunft gesiegt, denn viele Positionen wären nicht praxistauglich gewesen“. Nicht nur, dass die Ausbildungsdauer unangetastet bleibt, gefällt der BAK. Auch eine Regelung zur Qualifikation der Lehrkräfte findet ihre Unterstützung. Benkert hierzu: „An PTA-Schulen sollten auch in Zukunft Apotheker unterrichten können, ohne zwingend neben ihrem Pharmaziestudium ein zweites Lehramtsstudium absolviert haben zu müssen. Eine pädagogische Weiterbildung reicht unserer Erfahrung nach aus, damit Apotheker an PTA-Schulen unterrichten können. Würden die Hürden weiter erhöht, würde das zu personellen Engpässen an den PTA-Schulen führen.“
Was die Finanzierung der PTA-Schulen betrifft, so unterstützt die BAK eigenen Angaben zufolge einen gemeinschaftlichen Ausbildungsfonds – allerdings ohne Zusatzbelastung der Apotheken. Dies sollte in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter konkretisiert werden.
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Der Bundesverband PTA (BVpta) bedauert hingegen, dass er sich nicht mit seiner Forderung nach einer längeren Ausbildung durchsetzen konnte. „In den letzten Tagen und Wochen haben wir nichts unversucht gelassen, dieses Ziel trotz der Ablehnung durch den Deutschen Bundestag und die Apotheker doch noch zu erreichen“, so die Leiterin der BVpta-Novellierungsgruppe, Sabine Pfeiffer. So habe man an Ministerpräsidenten und Bürgermeister sowie Gesundheitspolitiker der Länder geschrieben, „um auf die dringende Notwendigkeit dieser Ausbildungsverlängerung und zusätzliche Kompetenzen für die PTA hinzuweisen.“
Doch der BVpta steckt den Kopf nicht in den Sand: Diese Arbeit habe zumindest dazu geführt, dass die Länderkammer eine Entschließung verabschiedet hat. Und darin weist sie darauf hin, dass die Erweiterung der Kompetenzen durch das PTA-Reformgesetz auch eine entsprechende Anpassung und Erweiterung der Ausbildung erfordert. „Auch wenn uns die Anrufung des Vermittlungsausschusses deutlich lieber gewesen wäre, erkennen wir doch, dass wir die Länder in der Frage der PTA-Ausbildung und der Kompetenzen für unsere Berufsangehörigen voll auf unserer Seite haben“, so Pfeiffer.
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