Keine verlängerte Ausbildung

Bundesrat: Grünes Licht für PTA-Reform – ohne Vermittlungsausschuss

Berlin - 20.12.2019, 13:45 Uhr

Trotz deutlicher Empfehlungen aus dem Ausschüssen hat das Bundesratsplenum am heutigen Freitag auf die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verzichtet. Die ABDA ist erfreut, der BVpta weniger. (Foto: imago images / R. Zensen)

Trotz deutlicher Empfehlungen aus dem Ausschüssen hat das Bundesratsplenum am heutigen Freitag auf die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verzichtet. Die ABDA ist erfreut, der BVpta weniger. (Foto: imago images / R. Zensen)


Der Bundesrat hat am heutigen Freitag der PTA-Reform zugestimmt. Obwohl sowohl der Gesundheits- als auch der Kulturausschuss der Länderkammer zuvor empfohlen hatten, zu dem zustimmungsbedürftigen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, entschied sich das Plenum dagegen. Allerdings fasste es eine begleitende Entschließung, die zeigt, dass die Länder nach wie vor Änderungsbedarf sehen. Die Bundesapothekerkammer begrüßte das Einlenken.

Die jetzt vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesnovelle soll das PTA-Berufsbild modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen. Dafür wird ein ganz neues Gesetz geschaffen: das PTA-Berufsgesetz (PTAG). Zudem wird die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgefrischt und die Apothekenbetriebsordnung an einigen Stellen geändert. Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Deshalb wird etwa die Arzneimittelkunde während der Ausbildung ausgeweitet. Zudem sollen erfahrene PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übernehmen können. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die PTA-Azubis während der praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, deren Höhe im Ausbildungsvertrag bestimmt wird.

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Modernisierung ohne Ausbildungsverlängerung

Bundestag beschließt PTA-Reform

Obwohl die Länder in ihrer ersten Stellungnahme zahlreiche Änderungen gefordert hatten, hatte der Bundestag den Regierungsentwurf nur an einigen Stellen nachgebessert. Unter anderem haben sich die Parlamentarier bereit erklärt, die Reform erst zum 1. Januar 2023 statt schon 2021 wirksam werden zu lassen. Ein besonderer Knackpunkt während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens, bei dem sich am Ende jedoch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durchsetzte, war die Ausbildungsdauer. Hier gab es einen tiefen Graben zwischen jenen, die die neuen, modernisierten Ausbildungsinhalte in einer um ein halbes Jahr längeren Schulzeit unterbringen wollten (Adexa, BVpta, aber auch die Länder in ihrer ersten Stellungnahme) und jenen, die den Status quo beibehalten wollten (ABDA, DPhG). Nun bleibt es also bei einer zweijährigen Ausbildung in der Schule und einem halben Jahr in der Apotheke.

Kompetenzerweiterung im Blick behalten

In einer begleitenden Entschließung, in der er einige seiner unerhörten Forderungen aus seiner Stellungnahme erneut aufgreift, macht der Bundesrat allerdings deutlich, dass er trotz der beschlossenen Reform weiterhin Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung sieht. Hierzu gehört seiner Ansicht nach die Abschaffung des Schulgeldes. Kritik übt er auch an der vorgenommenen Kompetenzerweiterung von PTA. Zwar sei diese grundsätzlich notwendig. Die mit dem Gesetz beschlossenen Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, um den angehenden PTA tatsächlich auch die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesregierung solle die Kompetenzerweiterung und die damit verbundenen Ausbildungsbedingungen deshalb vor Inkrafttreten des Gesetzes 2023 noch einmal überprüfen. Außerdem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Ausbildungsvergütung der PTA an die der anderen Gesundheitsfachberufe anzupassen, in denen sie durchgängig gezahlt wird. Und: Sie wenden sich gegen die Möglichkeit, die abschließende staatliche Prüfung zweimal zu wiederholen. In diesem Aspekt dürfe es keinen Unterschied zu den anderen Gesundheitsfachberufen geben, bei denen die Wiederholung nur einmalig möglich ist.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie kann frei entscheiden, ob sie die Anliegen aufgreift.

BAK unterstützt gemeinschaftlichen Ausbildungsfonds

Bei der ABDA und der Bundesapothekerkammer (BAK) dürfte die Entscheidung für Erleichterung gesorgt haben. Erst vorletzte Woche bei der ABDA-Mitgliederversammlung hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärt, er rechne damit, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Nun freut sich BAK-Vizepräsident Thomas Benkert: „Das Einlenken des Bundesrats begrüßen wir ausdrücklich. Hier hat die Stimme der Vernunft gesiegt, denn viele Positionen wären nicht praxistauglich gewesen“. Nicht nur, dass die Ausbildungsdauer unangetastet bleibt, gefällt der BAK. Auch eine Regelung zur Qualifikation der Lehrkräfte findet ihre Unterstützung. Benkert hierzu: „An PTA-Schulen sollten auch in Zukunft Apotheker unterrichten können, ohne zwingend neben ihrem Pharmaziestudium ein zweites Lehramtsstudium absolviert haben zu müssen. Eine pädagogische Weiterbildung reicht unserer Erfahrung nach aus, damit Apotheker an PTA-Schulen unterrichten können. Würden die Hürden weiter erhöht, würde das zu personellen Engpässen an den PTA-Schulen führen.“

Was die Finanzierung der PTA-Schulen betrifft, so unterstützt die BAK eigenen Angaben zufolge einen gemeinschaftlichen Ausbildungsfonds – allerdings ohne Zusatzbelastung der Apotheken. Dies sollte in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter konkretisiert werden.

BVpta gibt nicht auf

Der Bundesverband PTA (BVpta) bedauert hingegen, dass er sich nicht mit seiner Forderung nach einer längeren Ausbildung durchsetzen konnte. „In den letzten Tagen und Wochen haben wir nichts unversucht gelassen, dieses Ziel trotz der Ablehnung durch den Deutschen Bundestag und die Apotheker doch noch zu erreichen“, so die Leiterin der BVpta-Novellierungsgruppe, Sabine Pfeiffer. So habe man an Ministerpräsidenten und Bürgermeister sowie Gesundheitspolitiker der Länder geschrieben, „um auf die dringende Notwendigkeit dieser Ausbildungsverlängerung und zusätzliche Kompetenzen für die PTA hinzuweisen.“

Doch der BVpta steckt den Kopf nicht in den Sand: Diese Arbeit habe zumindest dazu geführt, dass die Länderkammer eine Entschließung verabschiedet hat. Und darin weist sie darauf hin, dass die Erweiterung der Kompetenzen durch das PTA-Reformgesetz auch eine entsprechende Anpassung und Erweiterung der Ausbildung erfordert. „Auch wenn uns die Anrufung des Vermittlungsausschusses deutlich lieber gewesen wäre, erkennen wir doch, dass wir die Länder in der Frage der PTA-Ausbildung und der Kompetenzen für unsere Berufsangehörigen voll auf unserer Seite haben“, so Pfeiffer.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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