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3. Quartal 2019
Apotheken erhalten 280 Euro für jeden Notdienst
Die Apotheken bekommen für jeden im dritten Quartal 2019 geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 280,09 Euro ausgezahlt. Sie liegt damit 4,25 Euro unter der Pauschale des vergangenen Quartals, aber deutlich über der des Vorjahresvergleichsquartals.
Vergütung
Apothekenhonorar
Der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag die Höhe der Notdienstpauschale für das 3. Quartal 2019 festgesetzt und beschlossen. Dem Nacht- und Notdienstfonds stand ein Ausschüttungsvolumen von 28,4 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses wurde auf die 101.418 Vollnotdienste, die von 19.089 Apotheken geleistet wurden, aufgeteilt. Daraus ergab sich eine Pauschale von 280,09 Euro je Notdienst. Im 3. Quartal 2018 betrug sie nur 268,14 Euro. Im 2. Quartal 2019 allerdings bei 284,34 Euro.
Das leichte Minus von knapp 1,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal resultiert laut NNF daraus, dass zum einen die Packungsabgabemengen der für den NNF relevanten Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 0,62 Prozent gesunken sind – was auch den Erwartungen entsprach. Zum anderen hatte das dritte Quartal einen Notdiensttag mehr als das zweite.
Im vierten Quartal 2019 wird sich die Pauschale wiederum im gewohnten Bereich zwischen etwa 270 und 290 Euro befinden. Ab dem kommenden Jahr können die Apotheken dann mit höheren Pauschalen rechnen. Zum 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für den NNF von derzeit 16 auf dann 21 Cent je abgegebenes verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Laut Verordnungsgeber soll die Pauschale dann auf rund 350 Euro steigen.
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