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Höheres Apothekenhonorar im Bundesgesetzblatt
Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung soll am kommenden Montag im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Damit ist der Weg frei für eine höhere Notdienstpauschale und eine bessere Honorierung des Dokumentationsaufwands für BtM- und T-Rezepte ab dem 1. Januar 2020. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht dadurch vor allem die Vor-Ort-Apotheken auf dem Land gestärkt.
Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, soll am Montag, 21. Oktober 2019, die aus der Apothekenreform ausgegliederte Änderungsverordnung zur Apothekenbetriebsordnung und zur Arzneimittelpreisverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir halten, was wir versprechen. Fachkompetenz und Einsatz müssen sich lohnen. Deshalb erhöhen wir zum 1. Januar 2020 die Zuschläge für Apotheken-Notdienste sowie für die Abgabe von Betäubungsmitteln und besonders dokumentationsaufwändigen Arzneimitteln. Apotheken in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten haben öfter Notdienst als Apotheken im Stadtzentrum. Das wollen wir besser honorieren. Denn die Apotheke vor Ort ist ein Stück Heimat.“
Die Neuregelungen in der Apothekenbetriebsordnung, die den Botendienst, die Temperaturkontrolle und das erweiterte Aut-idem betreffen, werden sogar schon einen Tag nach der Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Also am kommenden Dienstag. Hier nochmals die Termine des Inkrafttretens der einzelnen Punkte in der Verordnung:
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Was steckt genau drin in der Verordnung?
- Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist künftig nicht mehr nur im Einzelfall, sondern auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig. Er darf nur durch weisungsgebundenes Personal der beliefernden Apotheke erfolgen. Eine ausreichende pharmazeutische Beratung – gegebenenfalls bei der Auslieferung des Arzneimittels – muss sichergestellt werden.
- Zur Gewährleistung der Wirksamkeit und Qualität von besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, die im Versandhandel und im Botendienst ausgeliefert werden, wird eine Pflicht zur Temperaturkontrolle dieser Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt.
- Der Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes der Apotheken wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 von 16 Cent auf 21 Cent je Rx-Arzneimittel erhöht. Entprechend erhöht sich auch das Ausschüttungsvolumen des Nacht- und Notdiensfonds. Nach Vorstellung des BMG soll die Notdienstpauschale auf rund 350 Euro steigen.
- Für die Abgabe von besonders dokumentationsaufwendigen Arzneimitteln (BtM- und T-Rezepte) wird der Zuschlag von 2,91 Euro auf 4,26 Euro angehoben – ebenfalls ab dem 1. Januar 2020.
- Außerdem wird eine wirkstoffgleiche Ersetzung (aut-idem) von verschriebenen Arzneimitteln in der Apotheke auch für PKV-Versicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler ermöglicht und eine Vorschrift zur Kennzeichnung von Rezeptur-Arzneimitteln vereinfacht.
3 Kommentare
ApoBetrO
von Ariane Maaß am 21.10.2019 um 9:36 Uhr
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LOL und Hilfe
von Karl Friedrich Müller am 18.10.2019 um 16:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: LOL und Hilfe oder wie wir uns als "Verraten- und Verkauft-Mus" im Apothekenmuseum wieder finden werden
von Bernd Jas am 19.10.2019 um 14:49 Uhr
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