Abrechnung Parenteraler Zubereitungen

AOK Bayern bleibt bei Verwürfen stur

Berlin - 13.11.2019, 10:15 Uhr

Die AOK in Bayern hält viele Verwürfe nicht für „unvermeidlich“ und will daher auch nicht für sie zahlen. (m / Foto: imago images / Schöning)

Die AOK in Bayern hält viele Verwürfe nicht für „unvermeidlich“ und will daher auch nicht für sie zahlen. (m / Foto: imago images / Schöning)


SG München: „Klage nach derzeitigem Erkenntnisstand vollumfänglich begründet“

Seit 2014 ist auch vor dem Sozialgericht München ein ähnlich gelagertes Verfahren anhängig. Nun hat die Vorsitzende Richterin der AOK mitgeteilt, dass sie die Klage nach derzeitigem Erkenntnisstand für „vollumfänglich begründet“ hält. Dazu verweist sie ausdrücklich auf die beiden vorgenannten erstinstanzlichen Urteile. Sie seien in ihrer „inhaltlichen und argumentativen Tiefe absolut überzeugend“. Zur Vermeidung weiterer Kosten in dem langen Verfahren – die Richterin betont auch die stark angestiegene Arbeitsbelastung der mit Fragen des Krankenversicherungsrechts befassten Kammern – wird der Kasse daher „dringend nahegelegt, ein Anerkenntnis abzugeben“. Würde die AOK dem zustimmen, könnte der Prozess ohne weitere Beweisaufnahme beendet werden und das Urteil müsste auch nicht ausführlich begründet werden, wenn die Formalia stimmen.

Die AOK Bayern will jedoch nicht einlenken, sondern beharrt auf einem echten Urteil. Der Erdinger Apotheker Dr. Franz Stadler, der in diesem Verfahren mit der AOK streitet, hat kein Verständnis: „Trotz dieser Niederlagenserie, trotz diverser Aufsichtsbeschwerden vor dem Bayerischen Gesundheitsministerium und trotz einiger Einigungsvorschläge, verfolgt die AOK Bayern stur und mit einer für eine Körperschaft öffentlichen Rechts unglaublichen Arroganz ihren einmal eingeschlagenen Kurs, zweifelt die Rechtmäßigkeit der abgerechneten Verwürfe prinzipiell an und setzt die korrekt abrechnenden Apotheken mit fortgesetzten Retaxen seit Jahren einem enormen finanziellen Druck aus.“

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Stadler glaubt nicht, dass die AOK hier einen Fehler eingestehen wird. Warum? „Weil sie nicht muss“, sagt er gegenüber DAZ.online. „Weil die Rechtsaufsicht auch weiterhin untätig bleiben wird. Weil sie genügend Zeit und Geld hat. Weil ihr eine mögliche Patientengefährdung weitgehend egal und gelegentlich relevante Haftungsfragen völlig egal sind.“

Wann die drei Verfahren – oder jedenfalls eines von ihnen – vor dem Bundessozialgericht ankommen, steht in den Sternen. Bis dahin müssen die Zyto-Apotheker, die mit der AOK Bayern abrechnen, stets mit einer gewissen Retax-Gefahr leben.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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