Abrechnung Parenteraler Zubereitungen

AOK Bayern bleibt bei Verwürfen stur

Berlin - 13.11.2019, 10:15 Uhr

Die AOK in Bayern hält viele Verwürfe nicht für „unvermeidlich“ und will daher auch nicht für sie zahlen. (m / Foto: imago images / Schöning)

Die AOK in Bayern hält viele Verwürfe nicht für „unvermeidlich“ und will daher auch nicht für sie zahlen. (m / Foto: imago images / Schöning)


Bei der Abrechnung unvermeidlicher Verwürfe, wie sie bei der Herstellung von parenteralen Zubereitungen anfallen, vertritt die AOK Bayern rigide Ansichten. Das führt immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen mit Apothekern. Bislang entschieden bayerische Sozialgerichte zugunsten der Apotheken. Auch das Sozialgericht München hat der AOK Bayern nun in einem seit 2014 anhängigen Rechtsstreit nahegelegt, die Forderung der Apotheke anzuerkennen. Doch die Kasse stellt sich quer.

Wann ist ein Verwurf unvermeidbar und damit von der Krankenkasse zu vergüten? An welche Aufbewahrungsfristen muss die Apotheke sich halten? Darüber stritt schon mancher Pharmazeut mit Reinraum mit der AOK Bayern. Dahinter steckt nicht nur eine Haftungsfrage – die Antwort ist auch relevant für die Qualität der verabreichten Infusionen: Sind die verwendeten Wirkstoffe gemäß den Angaben der Fachinformation noch haltbar oder schon abgelaufen? Haftet der Pharmazeutische Unternehmer (vorher) oder der zubereitende Apotheker (bei Weiterverarbeitung nach Ablauf der Haltbarkeitsangabe) für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit?

Auch zum Patientenschutz gibt die Hilfstaxe, Anlage 3, eigentlich eine klare Handlungsanweisung für die zubereitenden Apotheken. Die dort aufgeführten Zeiten orientieren sich an den Haltbarkeiten der Fachinformationen und erlauben die Abrechnung eines unvermeidbaren Verwurfes innerhalb dieser Zeitspanne. Diese Regelung ist von den Krankenkassen allgemein akzeptiert. Nur die AOK Bayern hat offensichtlich Probleme damit. Sie streitet immer wieder mit Apothekern um Verwürfe.

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Keine Retax bei Verwürfen

Bisherige Gerichtsverfahren verliefen für die Kassen allerdings nicht erfolgreich. So entschied das Sozialgericht Würzburg im April 2016, dass Verwürfe bei der Herstellung zytostatikahaltiger Lösungen unvermeidlich sind, wenn Restmengen länger aufbewahrt werden müssten, als es die Fachinformation maximal vorsieht. Es sprach damit einem von der AOK Bayern retaxierten Apotheker ein Vergütungsanspruch in Höhe von mehr als 33.000 Euro zu. Vor gut zwei Jahren urteilte auch das Sozialgericht Nürnberg in einem Streit um die Abrechnungsregelungen der Hilfstaxe zugunsten des Apothekers. Beide Urteile sind allerdings nicht rechtskräftig.

SG München: „Klage nach derzeitigem Erkenntnisstand vollumfänglich begründet“

Seit 2014 ist auch vor dem Sozialgericht München ein ähnlich gelagertes Verfahren anhängig. Nun hat die Vorsitzende Richterin der AOK mitgeteilt, dass sie die Klage nach derzeitigem Erkenntnisstand für „vollumfänglich begründet“ hält. Dazu verweist sie ausdrücklich auf die beiden vorgenannten erstinstanzlichen Urteile. Sie seien in ihrer „inhaltlichen und argumentativen Tiefe absolut überzeugend“. Zur Vermeidung weiterer Kosten in dem langen Verfahren – die Richterin betont auch die stark angestiegene Arbeitsbelastung der mit Fragen des Krankenversicherungsrechts befassten Kammern – wird der Kasse daher „dringend nahegelegt, ein Anerkenntnis abzugeben“. Würde die AOK dem zustimmen, könnte der Prozess ohne weitere Beweisaufnahme beendet werden und das Urteil müsste auch nicht ausführlich begründet werden, wenn die Formalia stimmen.

Die AOK Bayern will jedoch nicht einlenken, sondern beharrt auf einem echten Urteil. Der Erdinger Apotheker Dr. Franz Stadler, der in diesem Verfahren mit der AOK streitet, hat kein Verständnis: „Trotz dieser Niederlagenserie, trotz diverser Aufsichtsbeschwerden vor dem Bayerischen Gesundheitsministerium und trotz einiger Einigungsvorschläge, verfolgt die AOK Bayern stur und mit einer für eine Körperschaft öffentlichen Rechts unglaublichen Arroganz ihren einmal eingeschlagenen Kurs, zweifelt die Rechtmäßigkeit der abgerechneten Verwürfe prinzipiell an und setzt die korrekt abrechnenden Apotheken mit fortgesetzten Retaxen seit Jahren einem enormen finanziellen Druck aus.“

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Stadler glaubt nicht, dass die AOK hier einen Fehler eingestehen wird. Warum? „Weil sie nicht muss“, sagt er gegenüber DAZ.online. „Weil die Rechtsaufsicht auch weiterhin untätig bleiben wird. Weil sie genügend Zeit und Geld hat. Weil ihr eine mögliche Patientengefährdung weitgehend egal und gelegentlich relevante Haftungsfragen völlig egal sind.“

Wann die drei Verfahren – oder jedenfalls eines von ihnen – vor dem Bundessozialgericht ankommen, steht in den Sternen. Bis dahin müssen die Zyto-Apotheker, die mit der AOK Bayern abrechnen, stets mit einer gewissen Retax-Gefahr leben.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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