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Einigung zwischen Union und SPD
PTA-Ausbildung soll bei 2,5 Jahren bleiben, PTA sollen anleiten dürfen
Praxisanleitungen für erfahrene PTA möglich
Was die sogenannten Praxisanleitungen betrifft, konnte die SPD die Union allerdings überzeugen. Künftig sollen auch PTA mit bestimmten Qualifikationen Praxisanleitungen in der Apotheke durchführen können. Konkret sollen Praxisanleitungen künftig durch Apotheker sowie durch weiteres pharmazeutisches Personal, das über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügt, angeboten werden können. Allerdings sollen die Länder befristet bis Ende 2030 davon abweichen dürfen, um eventuelle Engpässe bei den Ausbildungskapazitäten der Apotheken zu vermeiden.
Eine weitere von der SPD eingebrachte Forderung soll nun ebenfalls per Änderungsantrag in die Reform eingebracht werden. Demnach sollen die Krankenhausapotheken als Ort und Träger der praktischen PTA-Ausbildung ergänzt werden. Zur Begründung heißt es im entsprechenden Änderungsantrag, dass PTA die Möglichkeit haben sollen, die praktische Ausbildung künftig auch in Klinikapotheken zu absolvieren. Die Träger der praktischen Ausbildung sind künftig also der oder die Apothekenleiter/-in oder der Träger des Krankenhauses.
In der Prüfbitte der SPD-Politikerin Müller hieß es zu diesem Thema zur Erklärung:
Krankenhausapotheken sind für eine in die schulische Ausbildung integrierte praktische Ausbildung in besonderer Weise geeignet. Die Regelung erscheint darüber hinaus dazu geeignet, die Stellung der Krankenhausapotheke insgesamt sowie zukunftsweisende Modelle wie z.B. den Stationsapotheker zu stärken.“
PTA: Kein Stellen, Verblistern, Zyto-Herstellen ohne Apotheker-Beaufsichtigung
Außerdem gibt es noch eine weitere wichtige Klarstellung in Sachen Kompetenzerweiterungen für PTA. Union und SPD haben sich dazu auf einen Änderungsantrag zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geeinigt, mit dem geregelt wird, dass „die Gesamtverantwortung der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters durch das Entfallen der Pflicht zur Beaufsichtigung nicht berührt wird“. Konkret sollen PTA statt „in eigener Verantwortung“ künftig „ohne Beaufsichtigung“ arbeiten dürfen.
Von dieser Neuregelung ausgenommen werden sollen allerdings zusätzlich das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln sowie die Zubereitung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung. Zur Begründung heißt es hier, dass die ApBetrO für diese Bereiche „spezielle Sondervorschriften“ vorsieht, die ein „erhöhtes Sicherheitsniveau“ erfordern. Schon im Gesetzentwurf waren Ausnahmen vorgesehen, unter anderem für Betäubungsmittel.
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