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Arzneimittel-Lieferengpässe
WIdO: Exklusive Rabattverträge machen die Versorgung sicherer
WIdO: Neue Meldepflichten für Apotheker, Großhändler und Hersteller
Das WIdO ist auch davon überzeugt, dass sich exklusive Verträge positiv auf die Anbietervielfalt auswirken, und hat dazu die Umsatzkonzentration im Jahr 2006, also vor Einführung der Rabattverträge, mit der Umsatzkonzentration im generikafähigen Markt im Jahr 2018 verglichen. „Im Ergebnis ist die Marktkonzentration, die bereits 2006 insgesamt niedrig war, 2018 noch weiter gesunken. Der für die Messung der Marktkonzentration etablierte Herfindahl-Hirschman-Index hat sich von 478 auf 277 reduziert“, heißt es in der Institutsmitteilung. Gemäß der Europäischen Kommission kennzeichne ein Wert unterhalb von 1.000 eine niedrige Marktkonzentration, ein Wert bis 1800 eine mittlere Konzentration und Werte oberhalb 1.800 eine starke Konzentration. Schröder dazu: „Im Umkehrschluss gehen exklusive Rabattverträge mit einem steigenden Anbieterwettbewerb im Generikamarkt einher und fördern die Vielfalt.“
Ohnehin sehen die AOK-Experten kein wirklich großes Problem mit den Arzneimittel-Lieferengpässen. Unter den 9.000 Arzneimitteln, für die es einen AOK-Rabattvertrag gibt, lag der Anteil der lieferbaren Präparate im September dieses Jahres demnach bei 99,7 Prozent. Das WIdO habe zudem eine Analyse zu den Verfügbarkeitsquoten durchgeführt. Mit 461 in der BfArM-Engpassliste gemeldeten Produkten seien „nur wenige“ Produkte nicht lieferbar. Denn: „Werden die insgesamt mehr als 66.000 verschiedenen Arzneimittel, die im Jahr 2018 auf dem Markt erhältlich und zu Lasten der GKV verordnet wurden, als Vergleichsmaßstab herangezogen, zeigt sich eine Verfügbarkeitsquote aller Produkte von 99,3 Prozent.“
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Deswegen warnt Institutschef Schröder vor tieferen Eingriffen in das Vertragssystem. Vielmehr bestünde bei der Einführung eines verpflichtenden Mehrpartnermodells die Gefahr, dass vor allem große Anbieter größere Marktanteile erzielen könnten. Kleinere Anbieter hätten das Nachsehen. Die Anbietervielfalt würde reduziert. „Das würde einen Rückschritt in die Zeit vor Einführung der Rabattverträge bedeuten, in der Großkonzerne den Markt beherrscht haben“, so Schröder. Allerdings stellen auch die AOK-Experten eine Forderung auf: eine Meldepflicht bei Lieferengpässen – und zwar solle diese für alle Stufen in der Lieferkette gelten, also auch für Apotheker. Schröder: „Es ist nicht einzusehen, dass wir heute den Weg unserer Paketsendungen online mitverfolgen können, dies aber bei der ungleich wichtigeren Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht gelingen soll.“
Altbekannte Argumente und Forderungen
Neu sind diese Forderungen und Argumente allerdings nicht. Schon im vergangenen Jahr hatte sich die AOK Baden-Württemberg unter anderem mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und dem AkdÄ-Chef Wolf-Dieter Ludwig zusammengetan, um zu behaupten, dass die Liefersituation in den Vor-Ort-Apotheken eigentlich problemfrei funktioniere – im Gegensatz zu den Kliniken. Als Forderung wurde auch schon damals formuliert, dass Apotheker ihre Lagerbestände regelmäßig dem BfArM melden sollen.
2 Kommentare
GKV immer dreister beim Lügen !
von ratatosk am 08.11.2019 um 23:20 Uhr
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AW: GKV immer dreister beim Lügen
von Andreas Seifert am 09.11.2019 um 15:31 Uhr
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