Streitpunkte Dauer und Kompetenzerweiterung

PTA-Reform: Alternativvorschlag der PTA-Lehrer

Stuttgart - 31.10.2019, 16:29 Uhr

Wie geht es weiter mit der PTA-Reform? Ausbildungsdauer und Umfang der Kompetenzen – das sind zwei wesentliche Streitpunkte. (s / Foto: Racle Fotodesign/stock.adobe.com)

Wie geht es weiter mit der PTA-Reform? Ausbildungsdauer und Umfang der Kompetenzen – das sind zwei wesentliche Streitpunkte. (s / Foto: Racle Fotodesign/stock.adobe.com)


Zweiter Streitpunkt Kompetenzerweiterung

Die Idee sei somit nicht zielführend, die Ausbildung zu novellieren. Weiterhin findet der Bundesverband es bedenklich, dass – geht es nach Pölzings Vorschlag – ein halbes Jahr ausreichen soll, um das fachliche Niveau einer Pharmazieingenieurin beziehungsweise eines Pharmazieingenieurs zu erreichen, was ehemals einem Studium in Vollzeit entsprach. Abschließend sei aus dem Vorschlag Pölzings nicht hervorgegangen, wie die Finanzierung für eine solche Weiterbildung nach der Ausbildung aussehen könnte.

Auch Andreas May, Erster Vorsitzender der Apothekengewerkschaft Adexa äußert sich kritisch dem Vorschlag gegenüber: „Weder Burkhard Pölzing noch die AG ‚Theoretische und praktische Ausbildung' der DPhG sind Sprachrohr für alle PTA-Schulen und -Lehrkräfte. Es gibt viele, die eine Ausbildungsverlängerung für alle PTA-Schüler*innen für geboten halten. Schulen sind Dienstleister, die den Bedarf für eine optimale Ausbildung von PTA umsetzen müssen – und können. Bei einer Verlängerung der Ausbildung kommt es lediglich zu einer einmaligen Verschiebung um sechs Monate, bevor neue Absolvent*innen fertig werden; das ist meines Erachtens leicht zu verschmerzen, wenn die Ausbildung und das Berufsbild insgesamt attraktiver werden. Viel wichtiger ist, dass so schnell wie möglich die im Koalitionsvertrag versprochene Schulgeldfreiheit kommt!“

Kompetenzerweiterung – nicht Vertretungsbefugnis

Als strittig erweisen sich weiterhin die Positionen zur Kompetenzübertragung und Befreiung von der Aufsichtspflicht bei pharmazeutischen Tätigkeiten. Besonders für die ABDA gilt dies immer wieder als neuralgischer Punkt unter falscher Auslegung. Denn weder BVpta noch Adexa hatten zu irgendeinem Zeitpunkt eine echte „Vertretungsbefugnis“ gefordert, sondern immer für eine Anpassung des Gesetzestextes von „unter Aufsicht“ in „unter Verantwortung“ des Apothekers plädiert. Der BVpta sieht auf dieser Basis ausreichend legitimierte Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsabläufe innerhalb des Apothekenteams, die zudem meist heute schon gängige Praxis sind. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert ein, dass PTA unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr unter der Aufsicht des Apothekers arbeiten, und will zudem künftig mehr in die Ausbildung einbezogen werden.

BVpta: ABDA will PTA „klein halten“

Die Einstellung der ABDA zur Aufwertung des PTA-Berufes im Sinne aller Parteien brachte Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie, abermals auf den Punkt:  Wie schon einmal im BMG bezeichnete sie bei der Anhörung vergangene Mittwoch im Bundestags-Gesundheitsausschuss PTA-Absolventinnen und -Absolventen vor den Anwesenden flapsig als „Mädchen“. „Dies ist ein Ausdruck altertümlicher Standesarroganz, die der ABDA mehr als schlecht zu Gesicht steht! Eine solche Grundeinstellung des ‚Kleinhaltens‘ und der Diskriminierung von Fachkräften beider Geschlechter, die für die Apotheken unverzichtbar sind, ist weder angemessen noch zielführend für die erforderliche Novellierung und Attraktivitätssteigerung des PTA-Berufes!“, urteilt dazu Sabine Pfeiffer.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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