Gestückelte Apotheken-Reform

Schmidt will nicht länger aufs Rx-Boni-Verbot warten

Berlin - 21.10.2019, 17:09 Uhr

Friedemann Schmidt mahnt: Die Herausforderung, wieder Gleichpreisigkeit herzustellen, bleibt bestehen. Die Lösung muss schnellsmöglich kommen. ( r / Foto: Schelbert)

Friedemann Schmidt mahnt: Die Herausforderung, wieder Gleichpreisigkeit herzustellen, bleibt bestehen. Die Lösung muss schnellsmöglich kommen. ( r / Foto: Schelbert)


Die Änderungsverordnung, die Apotheken unter anderem eine höhere Notdienstpauschale und mehr Geld für das dokumentationspflichtige Arzneimittel einbringt, ist in trockenen Tüchern. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt spricht von einem „Meilenstein“, mahnt nun Eile beim nächsten Reformschritt an: Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz müsse schnellstmöglich folgen.

Mit der am heutigen Montag erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung umgesetzt. Die Verordnung des Bundesgesundheits- und des Bundeswirtschaftsministeriums setzt den ersten Teil des seit Monaten diskutierten Apothekenreformpakets um.

„Die Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein in der Apothekenreform. Dass Apotheken vor Ort Tag und Nacht in allen Ecken des Landes im Einsatz sind, ist für Patienten ein wichtiges Stück Daseinsvorsorge“, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer Mitteilung. „Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass der Botendienst der Apotheken in der Nachbarschaft gestärkt und ihre Nacht- und Notdienste besser bezuschusst werden.“

Mit Blick auf den zweiten, noch nicht verabschiedeten Teil der Apothekenreform – das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) – mahnt Schmidt aber zur Eile: „Die ordnungspolitische Herausforderung, die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten endlich wiederherzustellen, bleibt bestehen. Dieses Problem muss nun dringend gelöst werden. Diesbezügliche Abstimmungsgespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission sollten schnellstmöglich zu einem guten Ende gebracht werden, das Gesetz muss im Bundestag zügig beraten und verabschiedet werden. Drei Jahre Warten und Unsicherheit nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reichen.“

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In der heute veröffentlichten Verordnung wird geregelt, dass der Botendienst der Apotheke vor Ort künftig nicht mehr nur im Einzelfall möglich ist, sondern stets auf Kundenwunsch. Die Auslieferung muss durch pharmazeutisches Personal der Apotheke erfolgen, wenn bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln die Verordnung noch nicht vorgelegen hat beziehungsweise noch keine Beratung stattgefunden hat. Letzteres gilt auch für rezeptfreie Arzneimittel; die zugehörige Beratung kann aber auch telefonisch erfolgen. Weiterhin werden die Anforderungen an den Transport besonders temperaturempfindlicher Arzneimittel klarer definiert. Zudem darf künftig auch bei Privatpatienten das verordnete Arzneimittel gegen ein preiswerteres, wirkstoffgleiches ausgetauscht werden. Diese Regelungen treten am morgigen Dienstag in Kraft.

Ab 2020 wird zudem der Notdienstzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent erhöht. Bei den dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (BtM- und T-Rezepte) erhöht sich der Zuschlag auf 2,91 auf 4,26 Euro pro Abgabe.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

schmidt

von conny am 21.10.2019 um 21:48 Uhr

Nach dem letzten Apothekentag haben wir es auch nicht anders verdient. Die Delegierten mögen gute Apotheker sein, aber ansonsten .....

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AW: schmidt

von Dominik am 22.10.2019 um 7:44 Uhr

Her Kollege, können Sie auch noch mehr als Apotheker? Ich war als junger Kollege da, das Kind ist aber vor langer langer Zeit in den Brunnen gefallen. Damals ist es den Apothekern nur nicht aufgefallen, man hat sich nach und nach alles wegnehmen lassen und duckmäuserisch gekämpft. Auf dem Dat war es kurz vor einer Revolte gegen den ABDA Vorstand. Aber wenn einem die Politik dann Freitags offen droht.... Die Delegierten wollten alle was anderes als der Vorstand. Da ging es ganz schön ab. Selber auch da?

AW: schmidt

von Conny am 22.10.2019 um 10:48 Uhr

Ja ich war da. Habe Ihnen auch ausführlich geantwortet, aber die Daz-Redaktion fand das Wort A.kriecherei schlimm. Bei Apotheken Adhoc wären sie nur am löschen was da abgeht.

na ja.

von Karl Friedrich Müller am 21.10.2019 um 18:28 Uhr

so kann man es auch formulieren
Schmidt wollte das RxVV nie. Hatte eigen Pläne, die er nun mit Spahn umsetzt. Nur, dass der Schuss gewaltig für uns nach hinten los geht.
Schmidt verdreht die Wahrheit und seine Absichten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Stärkung

von Roland Mückschel am 21.10.2019 um 17:20 Uhr

Was soll ich um Gottes Willen mit 140 Euro im Monat in
meinem Betrieb stärken? Die Raucher indem ich wieder
das Rauchen anfange? Leute, zu mehr reichen diese
Brosamen nicht. Was müssen wir für die Politik für Lullis
sein.
Da kann man sich nur noch schämen.

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