Apothekertag zum Versandverbot

RxVV fordern oder nur wünschen?

Düsseldorf - 26.09.2019, 18:31 Uhr

Wie umgehen mit der Bundesrats-Stellungnahme zum Rx-Versandverbot? Nach leidenschaftlichen Diskussionen gab es am Ende des zweiten DAT-Tages für den dritten Änderungsantrag eine klare Mehrheit. (Foto: Schelbert)

Wie umgehen mit der Bundesrats-Stellungnahme zum Rx-Versandverbot? Nach leidenschaftlichen Diskussionen gab es am Ende des zweiten DAT-Tages für den dritten Änderungsantrag eine klare Mehrheit. (Foto: Schelbert)


Da war Hochspannung drin: Soll man das Rx-Versandverbot (RxVV) vehement verfolgen, indem man sich auf das Votum des Bundesrats beruft und ausdrücklich das RxVV fordert? Oder soll man lieber weichere Formulierungen wählen, wie es ein ABDA-Antrag vorschlägt, um den Gesetzesentwurf nicht zu gefährden. Es war ein hartes Ringen um Änderungsanträge. Die Einigung: Mit dem Votum des Bundesrates soll die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich herbeigeführt werden.

Schon am Abend vor der Antragsberatung zeichnete sich der Konflikt ab: Einige Kammern und Verbände waren mit der Strategie der ABDA, das Rx-Versandverbot (RxVV) nicht mehr mit höchster Priorität zu verfolgen, nicht einverstanden. Sie sahen die jüngste Stellungnahme des Bundesrats als Steilvorlage (der Elfmeter-Ball vor dem leeren Tor), das RxVV ins laufende Gesetzgebungsverfahren zur Apothekenreform einbringen zu können. Ursula Funke, Kammerpräsidentin von Hessen, unterstützt von den Kammern Bayerns und Brandenburgs, kündigte einen Ad-hoc-Antrag dazu an.

Der Änderungsantrag der RxVV-Befürworter

Der ABDA-Führung schwante eine heiße Diskussion. Und so begann die Debatte zum ABDA-Antrag mit nachdenklich vorgetragenen Worten von ABDA-Vize Arnold, Worte, die einigend und beschwichtigend wirken sollten. „Wir alle haben eigentlich keinen Zielkonflikt. Wir wissen, was wir wollen und wie das Ziel ist.“, formulierte es Arnold unter dem Druck, Einigkeit herstellen zu wollen, „aber wir sind uns uneinig in der Beurteilung der Chancen dieser Wege.“ Und er wurde präziser: „Wir wollen dem Bundesrat sagen, dass es gut ist, was er getan hat. Aber wir wollen auch, dass es vorwärts geht. Und gestalten wollen wir auch. Wir wollen, dass es zügig geht. Denn es besteht die Sorge besteht, dass die Große Koalition nicht weitergeführt werden könnte. Daher soll unser Gesetz zügig bearbeitet werden. Außerdem: Die EU, die Richter und die Kommission haben ein Wort mitzusprechen.“ Arnold wurde noch deutlicher: „Was wir nicht wollen: Wir wollen uns nicht aus der politischen Diskussion verabschieden, wir wollen keine Blockadepolitik und wir wollen das Gesetz nicht auf die lange Bank schieben. Es darf kein Signal von dieser Versammlung ausgesandt werden, dass wir uns uneinig seien. Es soll ein Signal der Einigkeit und des Gestaltungswillens von diesem Apothekertag ausgehen.“

Thomas Benkert, Kammerpräsident von Bayern, ließ sich allerdings durch Arnolds Worte nicht abhalten, den gemeinsam mit Hessen und anderen Bundesländern formulierten Ad-hoc-Antrag vorzutragen, der lautet: „Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die in der Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vom 20. September 2019 (BR-Drucksache 373/19, Beschluss) vorgesehene Wiedereinführung eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens umzusetzen.“

„Umsetzen“ oder „berücksichtigen“?

Daraufhin kam eine kurze Diskussion dazu in Gang: Benkert zeigte sich überzeugt, dass die Apotheker den Bundesrat unterstützen müssen: „Wir haben den Ländern signalisiert, dass wir diese Richtung verfolgen und dürfen jetzt nicht umkippen.“ Gegenstimmen im Plenum  wollten dagegen eher den ABDA-Antrag überarbeiten. Benkert zeigte sich einverstanden, eine gemeinsame Lösung für diesen Konflikt zu finden. Eine spontan gebildete Arbeitsgruppe mit Benkert, Funke und anderen zog sich darauf zurück und brütete über eine konsensfähige Änderung und Ergänzung des ABDA-Antrags. Herauskam ein überarbeiteter ABDA-Antrag, in den der folgende Passus aufgenommen werden sollte:


Der Bundesrat hat festgestellt, dass dies vollständig durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel erreicht werden kann. Daher fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und umzusetzen.“ 


Die erste Verlesung dieses Antrags rief bereits Beifall hervor. Aber die Verbände von Bayern und Berlin wollten den Antrag weicher formulieren: Die Stellungnahme des Bundesrats solle nur „berücksichtigt“ (und nicht „umgesetzt“ werden) und „eine politische Lösung sollte schnellstmöglich herbeigeführt werden“. Es folgte ein vehementer, emotionaler und engagierter Meinungsaustausch. Delegierte kämpften weiter für die harte „Umsetzung“ des RxVV. Hans-Peter Hubmann, Apothekerverband Bayern, gab dagegen zu bedenken, man wolle keine weitere Verzögerung: „Es darf keine Blockade geben, sonst läuft uns die Zeit davon.“ Auch Stefan Fink, Apothekerverband Thüringen, will schnelle Lösung: „Nichtstun ist die allerschlechteste Lösung, wir brauchen bald eine politische Lösung.“

Aus Sicht der Studierenden sei das RxVV dagegen nicht machbar, „ein RxVV ist der Gesellschaft von heute und morgen nicht verständlich zu machen, so der BPhD-Vertreter: „Gehen sie mutig und beherzt nach vorne und nicht in die Vergangenheit. Mit einem Versandverbot mauern Sie sich in der Apotheke ein“, rief er den Delegierten zu.

Mehrere im Lauf der Diskussion eingebrachten Anträge auf Schluss der Rednerliste wurden nicht angenommen, der Wille zum intensiven Gedankenaustausch im Plenum war nicht zu stoppen: „Das Thema ist einfach zu essentiell“, so der Thüringer Verbandschef Fink.

Overwiening, die Kammerpräsidentin von Westfalen-Lippe, wollte sich nicht zu sehr durch Wortklaubereien entzweien lassen: „Wir brauchen eine schnellstmögliche Lösung.“

Ein Delegierter versuchte, die richtige Formulierung sogar durch die Stärke und Länge des Beifalls im Plenum auszuloten.

Auch dem Pharmaziestudenten Benedikt Bühler, der die Petition eingebracht hatte, wurde das Wort erteilt: „Das RxVV ist die einzige richtige Möglichkeit“, so wiederholte er seine Forderung. Er appellierte an die Delegierten: „Sagen sie der Politik, dass sie etwas fordern. Sagen Sie, dass die Bundesratsstellungnahme umgesetzt werden soll.“

Das Bundeskanzleramt bestimmt, wann’s weitergeht

Im Verlauf des Meinungsaustausches stellte Arnold klar, dass das Gesetz derzeit noch im Bundeskanzleramt liegt. Es bestimmt, wann es in den Bundestag geht. Die Gegenäußerung zum Bundesrat werde zudem von der Bundesregierung verfasst. Und Schmidt fügte hinzu: „Nur wenn das Kanzleramt sich entscheidet, diesen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, haben wir weitere Einflussmöglichkeiten.“ Es muss darum gehen, den weiteren Gesetzgebungsprozess zu befördern, sonst haben wir keine Plattform, für die wir uns weiter einsetzen können.“ 

Thomas Preis, Apothekerverband Nordrhein, machte laut und energisch klar: „Unser Antrag wendet sich an die Abgeordneten im Bundestag und die haben ein Recht zu erfahren, welche Lösung wir als die Beste ansehen. Der Berufsstand erwartet eine klare Positionierung, also, wir wollen das Votum des Bundesrats umsetzen.“ – „Aber“, so Schmidt, „das Gesetz muss erstmal im Bundestag landen und darüber entscheidet die Bundesregierung.“ Die Argumente wechselten weiter hin und her.

Die Schlussrunde

Schließlich schlug Benkert vor, eine kompromissfähige Formulierung des Antrags finden zu wollen. Die Meinungsbilder trafen sich außerhalb des Plenums und einigten sich darauf, „den Gesetzgeber aufzufordern, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich herbeizuführen“. Es war mittlerweile der dritte Änderungsantrag.

Es war geschafft. Dieser Antrag wurde von den Delegierten stehend und mit Beifall angenommen. Arnold dankte allen für dieses einheitliche Votum: „Wir kämpfen weiterhin dafür, dass wir diese Lösung umgesetzt bekommen.“ Und sogar Friedemann Schmidt spendete Beifall.

Wortlaut des Leitantrags des ABDA-Vorstands, des Apothekerverbands Nordrhein, der LAK Hessen und der Apothekerkammer Nordrhein:

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, sicher und verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für die inhabergeführten öffentlichen Apotheken in Deutschland zu gewährleisten. Der Gesetzgeber soll sich unverzüglich dafür einsetzen, den staatlich übertragenen Versorgungsauftrag der Apotheke gesetzgeberisch zu stärken, damit die flächendeckende Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger durch die unabhängige Apotheke in Deutschland weiterhin zu jeder Zeit gewährleistet bleibt.

Insbesondere ist durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt.

Der Bundesrat hat festgestellt, dass dies vollständig durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel erreicht werden kann. Daher fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich herbeizuführen.

Außerdem muss eine Partizipation Dritter an Leistungen der Apotheke ausgeschlossen bleiben. Die Regelungen zum Schutz der freien Wahl der Apotheke müssen so ausgestaltet werden, dass auch Dritte genauso wie Apotheker, Ärzte oder gesetzliche Krankenkassen, keine Rezeptzuweisungen insbesondere aus kommerziellen Interessen vermitteln und organisieren dürfen.

Die notwendige gesetzgeberische Stärkung umfasst die Bereiche Sicherstellung der frei- und heilberuflichen sowie unabhängigen Apothekenstruktur sowie ein der steigenden Dynamik der pharmazeutischen Versorgungsleistung und den regulatorischen Anforderungen Rechnung tragendes Vergütungssystem.

Bei Modellvorhaben mit Beteiligung von Apotheken ist vorzusehen, dass diese nur zulässig sind, wenn die Landesapothekerverbände beteiligt sind und die Teilnahme allen Apotheken in einer Region offensteht. Bei allen Regelungen im Bereich des Apothekenwesens muss das Ziel berücksichtigt werden, zum Wohle der Patienten die Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort zu sichern und zu stärken.

 



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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9 Kommentare

... eine Alternative wäre auch...

von Christian Redmann am 27.09.2019 um 9:10 Uhr

... bitten
... betteln
... vorschlagen
... andeuten
... in den Raum stellen
... anregen

Schön vorsichtig und so, dass es niemandem weh tut, sich niemand bekennen muss und im Zweifel alles ja nur ne Idee war.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: ... eine Alternative wäre auch

von Heiko Barz am 27.09.2019 um 11:14 Uhr

Der Tenor dieser Aufzählung bedeutet :
Hilflosigkeit.....
Schwäche......
Unentschlossenheit.....
Angst...... etc...
Ähnlich der wachsweichen und juristisch absolut „impotenten“ Koalitionsvertragsformulierung - „ Wir werden uns kümmern“ (in Bezug auf das RXVV)“!

Katastrophe mit Ansage

von Michael Weigand am 27.09.2019 um 8:08 Uhr

Das Problem ist doch, dass die ABDA aus nicht bekannten Gründen nicht mehr will. Das ist wie bei einem Fußballteam....wenn die Mannschaft auf dem Feld (ABDA) keinen Bock mehr hat, dann können die Fans (Apotheker) noch so laut jubeln....wir haben verloren und werden in die Bedeutungslosigkeit abstürzen....die ABDA ist weltfremd, wenn Sie glaubt, dass Dienstleistungen ohne Gegenleistung möglich sind. Schon allein die Vorstellung des Impfens ist lachhaft. Schon die Kurse (von der ABDA), werden ein hundert bis tausendfaches von dem Dienstleistungsbetrag kosten, den die Apotheken erhalten werden (von den räumlichen Voraussetzungen ganz zu schweigen). Das hätte man vielleicht fordern können, als die Erträge noch deutlich besser waren und so ein Kurs nebenbei lief. Mittlerweile gehts den Apotheken so schlecht, dass sie jeden Cent dreimal umdrehen müssen....da ist so eine Investition, die in drei vier Jahren zum ersten mal einen Gewinn bringt (und das ist optimistisch gerechnet), der Sargnagel für die kleinen Apotheken, die Schmidt ja laut Interview eh für verzichtbar hält...wir werden fürs Impfen weniger als die Ärzte bekommen...noch besser...lasst es uns fürs Richten/Stellen ausgeben...dann werden die Großapotheken belohnt, die durch kostenloses und damit unwirtschaftliches Richten die kleineren Apotheken eh schon an den Rand gedrückt haben Vor Jahren hieß es von der ABDA-Seite, dass sie sowas nie unterstützen würde...jetzt auf einmal doch...das wird dann eher noch zum Untergang der flächendeckenden Versorgung führen und als Brandbeschleuniger für das komplette Zerschlagen des Apothekenmarktes führen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

RXVV

von Alexander Zeitler am 27.09.2019 um 3:52 Uhr

Fordern!! nix anderes

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RxVV ist jetzt RxVA ...

von Christian Timme am 27.09.2019 um 0:34 Uhr

Aus Verbot wird Ausschluss ... und ... schon ist aus einem Wunsch wieder eine Forderung geworden?. Dieser DeutscheAusschlussTag 2019 wird zeigen ... wer hier wen ausgeschlossen bzw. überfordert hat. ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Und jetzt: Keine Atempause, Teambildung zur Umsetzung

von Wolfgang Müller am 26.09.2019 um 20:00 Uhr

So, das wäre geschafft. Alle, die wollen, dass die ABDA und "Die Politik" den Bundesratsbeschluss nun im Gesetzgebungsverfahren UMSETZEN, haben beim DAT eine Formulierung verabschiedet bekommen, die genau das FORDERT. In friedlich gehaltenem, aber vollkommen eindeutigem Juristendeutsch:

Der DAT FORDERT, "die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich herbeizuführen". SOOO die Gleichpreisigkeit herbeizuführen, NICHT anders. Eindeutiger geht's nicht.

Die ursprünglich von der ABDA vorgeschlagene Formulierung hätte genau das Gegenteil präjudiziert: Eher ein kurzes "Prüfen" des Bundesratsbeschlusses und anschließendes beflissenes Verwerfen. Nicht nur von mir wurde das andernorts vollkommen nüchtern und berechtigt als "Verarsche" auf der Basis ebendieses Juristendeutschs bezeichnet. Ebenso eindeutig: Eine Option für "Weiter weg vom Rx-VV, weg vom Bundesrat".

Also, Juristendeutsch betrachtet haben wir nun eine klare Forderung des Parlaments der Apothekerschaft nach der Umsetzung des Rx-Versandverbots. Obzwar unter der raffinierten Umschreibung dieses Worts "Umsetzung", damit zumindest eine gewisse Gesichtswahrung der überzeugten Rx-VV-Aufgeber möglich wurde.

WER soll denn diesen Beschluss nun aber UMSETZEN?Die, die ihn um jeden Preis durch Falschheits-strotzende Formulierungen verhindern wollten?

Ich schlage hier einen weitergehenden demokratischen Prozess vor, nachdem die Apothekerschaft ja nun gerade sehr intelligente parlamentarische Satisfaktionsfähigkeit bewiesen hat. Um sicherzustellen, dass wir das dafür geeignete, motivierte Team bekommen.

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Es gibt nur eine Option...

von Christoph Unglaub am 26.09.2019 um 19:24 Uhr

FORDERN!!!

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AW: Es gibt nur eine Option

von Christoph Unglaub am 26.09.2019 um 19:26 Uhr

Wir sind doch hier nicht bei "wünsch dir was"... ?

Wünschen

von Conny am 26.09.2019 um 18:50 Uhr

Unglaublich !

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