Nach Bundesratsbeschluss und EU-Widerstand

Maag: Apothekenreform könnte durch EU-Kommission kippen

Berlin - 26.09.2019, 09:00 Uhr

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, sieht nach dem Bundesratsbeschluss zum Rx-Versandverbot Redebedarf. (m / Foto: Inken Rutz)

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, sieht nach dem Bundesratsbeschluss zum Rx-Versandverbot Redebedarf. (m / Foto: Inken Rutz)


E-Rezepte, elektronische Patientenakte – notwendige Digitalisierung

Maag stellte außerdem digitale Themen wie das E-Rezept, elektronische Heil- und Hilfsmittelversorgung und Digitalisierung der häuslichen Krankenversorgung in den Fokus, die ihrer Meinung nach „ganz wichtig“ seien. „Die Zettelwirtschaft wollen wir nicht verbieten, aber wir sagen, wir fördern jetzt keine Faxe mehr und solche Dinge“, so Maag über notwendige Digitalisierungsschritte. Gleichzeitig versicherte Maag, dass sie wollten, dass die Marktbedingungen hinsichtlich des E-Rezeptes für die Vor-Ort-Apotheken und für den Versandhandel gleich seien sollten und dass es zu keinem Marktvorteil für einen der Beteiligten käme.

Die gesundheitspolitische Sprecherin ging in diesem Zusammenhang auch auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte ein. Das Bundesgesundheitsministerium müsse sich unter anderem mit den Forderungen von bis zu 60 neuen Paragrafen im SGB V auseinandersetzen. Maag ergänzte: „Die Sicherheit (der elektronischen Patientenakte) ist so, dass sie für uns vertretbar ist. Es ist so, dass wir meinen, man kann jetzt auch mit der elektronischen Patientenakte beginnen.“ Verpflichtend angeschlossen würden an die TI (Telematikinfrastruktur) die Apotheken und die Krankenhäuser.

Digitale-Versorgung-Gesetz: Überprüfung der Apps durch BfArM

In erster Lesung im Bundestag wird in dieser Woche über das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) beraten. Patienten sollen in Zukunft einen Anspruch auf Gesundheits-Apps niedriger Risikoklassen haben. Voraussetzung sei eine Verordnung durch einen Arzt oder die Genehmigung durch die Krankenkassen. Die Hersteller der Apps kämen in ein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen, das beim BfArM geführt werden soll. Dort sollen laut Maag auch die Überprüfungen positiver Versorgungseffekte durchgeführt werden.



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

E-Rezept.

von Roland Mückschel am 26.09.2019 um 10:26 Uhr

Die Marktbedingungen hinsichtlich E-Rezept sollen für
Versand und Vorortapotheke gleich sein.
Aha.
Und für alles andere?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

3 Jahre

von Anita Peter am 26.09.2019 um 9:26 Uhr

3 Jahre nach dem EUGH Urteil von der Politik noch nichts umgesetzt. Aber wenn Kinder auf der Strasse demonstrieren, dann rennen sie alle rum wie die aufgescheuchten Hühner.

Setzt das RXVV aus dem Koalitionsvertrag um. Setzt euer Wahlversprechen um. Damit ist die Gleichpreisigkeit und die sichere Vor Ort Versorgung wiederhergestellt!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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