Nach tödlichem Glucosetoleranz-Test

Drei Kölner Apotheken müssen schließen

Düsseldorf - 26.09.2019, 10:45 Uhr

Toxisch verunreinigter Glucosetoleranz-Test: Zunächst sollte nur die Heilig Geist Apotheke in Köln betroffen sein, sie blieb aber geöffnet. Nun wurden sie, die zugehörige Haupapotheke und eine weitere Filialapotheke geschlossen. (Foto: picture alliance / Marcel Kusch / dpa)

Toxisch verunreinigter Glucosetoleranz-Test: Zunächst sollte nur die Heilig Geist Apotheke in Köln betroffen sein, sie blieb aber geöffnet. Nun wurden sie, die zugehörige Haupapotheke und eine weitere Filialapotheke geschlossen. (Foto: picture alliance / Marcel Kusch / dpa)


Nachdem in der vergangenen Woche eine junge Frau (28) und ihr per Notkaiserschnitt geborenes Kind an den Folgen einer toxisch verunreinigten Glucose-Mischung verstorben sind, müssen nun drei Kölner Apotheken schließen.

Nach den zwei Todesfällen haben das NRW-Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung Köln die sofortige Schließung von drei Apotheken in Köln angeordnet. Die Schließung sei nicht durch die Staatsanwaltschaft veranlasst worden, sagte Staatsanwältin Natalie Traut am Donnerstag. Es handelt sich um die Apotheke am Bilderstöckchen (Hauptapotheke) sowie der beiden Filialapotheken (Heilig-Geist-Apotheke, Contzen-Apotheke). In der Heilig Geist Apotheke war die toxisch verunreinigte Glucose-Mischung hergestellt worden. Am Morgen war jedoch mindestens eine der Apotheken noch geöffnet, wie ein dpa-Reporter berichtete.

Dass man die Schließung erst am Donnerstag veranlasst habe, sei nicht durch einen neuen Sachstand begründet, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums der dpa. „Wir mussten uns den Sachverhalt erst einmal anschauen und prüfen, was juristisch möglich und geboten ist.“

Es gehe um den vorbeugenden Gesundheitsschutz während der laufenden Ermittlungen, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums am heutigen Donnerstag. Der Tod einer Mutter und ihres Babys waren am Montag bekannt geworden.

„Da eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist die vorübergehende Schließung des gesamten Apothekenbetriebs erforderlich“, teilte die Bezirksregierung Köln mit. 

Obduktionen hatten ergeben, dass die Mutter und ihr per Kaiserschnitt zur Welt gebrachtes Baby an multiplem Organversagen starben, wie die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte. Die 28-jährige Kölnerin war in der vergangenen Woche nach Angaben der Polizei gestorben, nachdem sie eine Glucose-Mischung aus der Kölner Apotheke zu sich genommen hatte. Das Präparat sei Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft gewesen. Das Baby, das man noch durch einen Kaiserschnitt zu retten versuchte, kam nach der Geburt ums Leben.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet; eine Mordkommission ermittelt in alle Richtungen. Bislang ist unklar, ob Fahrlässigkeit der Grund für die Verunreinigung des Mittels war oder ob jemand vorsätzlich handelte. Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien soll es sich bei dem giftigen Stoff um ein Betäubungsmittel handeln. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Stadt Köln wollten das allerdings zunächst nicht kommentieren.

Von der Bezirksregierung hieß es am Donnerstag: „Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte staatsanwaltschaftlich nicht abschließend ermittelt werden, wer die Verantwortung für die Verunreinigung trägt oder ob es sich möglicherweise um eine absichtliche Manipulation handelt.“

Dieser Text wurde am 26.09.2019 um 11:50 aktualisiert


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6 Kommentare

"Betäubungsmittel" Begriffsverwirrung

von Andreas Grünebaum am 29.09.2019 um 11:24 Uhr

Durchgesickert war zunächst, es handele sich um ein "Narkosemittel", dann hieß es "Mittel zur lokalen Betäubung" und nun wird von einem "Betäubungsmittel gesprochen. Da scheint eine Laienhafte Verwechslung der Begriffe im Spiel zu sein.Üblicherweise liegen Betäubungsmittel nicht in großen Eimern in der Rezeptur herum. Handelte es sich dagegen um ein Lokalanaesthetikum wie z.B. Lidocain, wäre eine grob fahrlässige Verwechslung durch einen Rezepturmitarbeiter plausibel. Warum aus diesem Grund die Schließung der drei Apotheken geboten war, erschließt sich mir nicht. Man hätte dann auch rundum gleich alle Apotheken schließen können, um so etwas zu 100% zu verhindern.

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Xx

von Vatchkova am 27.09.2019 um 14:27 Uhr

Hallo, wieviele BTM in Pulverform liegen in Dosen rum? Fast keine?

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Könnte es sein...

von Christian Becker am 26.09.2019 um 17:15 Uhr

Klar. Kann schon sein.
Hilft nur nicht weiter.

Mischen von Chargen ist aber auch nicht so die feine pharmazeutische Art.

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könnte es sein,

von Karl Friedrich Müller am 26.09.2019 um 14:31 Uhr

dass ein Mitarbeiter 2 Dosen versehentlich zusammen geschüttet hat, in der Annahme, es wären die gleichen Substanzen und nicht richtig hin geschaut hat?
Wäre für mich die plausibelste Erklärung.

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AW: könnte es sein

von Sybille B. am 26.09.2019 um 21:40 Uhr

Dosen mit toxischen Substanzen sind immer mit einem gut sichtbaren Warnhinweis versehen und können nicht so leicht mit harmloser Glucose verwechselt werden, es sei denn im Labor der Apotheke herrschte eine Durcheinander ohne Qualitätssicherung. Bei letzter muss jede Herstellung eines Medikaments mit Datum und Namen der Person, die die Substanz hergestellt bzw. im vorliegenden Fall abgewogen und verpackt hat, dokumentiert werden.

AW: Was ist denn an dieser Annahme plausibel?

von Andreas Grünebaum am 29.09.2019 um 10:32 Uhr

Für den Gluosetoleranztest werden 75g Glucose benötigt. Die kippt man nicht aus Chargen von wenigen Gramm oder Milligramm zusammen. Welche "Betäubungsmittel" liegen denn in einer Apotheke in einer Menge von Hunderten von Gramm oder Sogar Kilogramm vor? Das ist völlig implausibel!

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