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Telematikinfrastruktur
Laufende TI-Kosten: Das kommt auf die Apotheker zu
Die bevorstehende Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) wirft ihre Schatten voraus. Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) sollen Fristen gesetzt werden, bis wann dies geschehen muss. Aktueller Stand ist der 30. September 2020. Von den Softwarehäusern sind bereits Angebote für die Hardwarekomponenten in Apotheken geflattert. Doch mit der Anschaffung der Hardware ist es nicht getan. Die TI verursacht auch noch laufende Kosten. Was kommt auf die Apotheken zu?
Für die Anbindung an die TI müssen die Apotheken aufrüsten. Sie brauchen Hardware, einen Konnektor und Kartenleseterminals sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) und eine Institutionenkarte. Umsonst gibt es das alles nicht. Für die Hardware-Komponenten haben beispielsweise Pharmatechnik und CGM-Lauer, die in diesem Bereich zusammenarbeiten, den Apotheken schon Angebote unterbreitet – Frühbucherangebote, wie es heißt. 3.500 Euro müssen demnach für den zertifizierten Konnektor und zwei Kartenterminals auf den Tisch gelegt werden. Im Preis enthalten ist zudem ein „E-Health-Upgrade“-Notfalldatenmanagement (NFDM) und E-Medikationsplan (eMP) sowie die Einrichtung und Konfiguration des VPN-Zugangsdienstes, die Inbetriebnahme und eine Kurzeinweisung der Mitarbeiter. Laut einer CGM-Sprecherin richten sich die Kosten nach den Preisen, die bei den Ärzten aufgerufen werden. Der Preis für die Hardware-Komponenten sei seit langem bekannt, erklärt sie. Allerdings decke die vom Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband vereinbarte Pauschale bei den Apothekern weder den kompletten Anschaffungspreis noch die laufenden Kosten ab.
Denn mit dieser Einmalanschaffung ist es nicht getan. Die TI-Anbindung verursacht auch laufende Kosten. So fallen monatliche Kosten für den Heilberufsausweis und die Institutionenkarte an. Dazu kommen monatliche Betriebskosten – System- und IT-seitig.
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CGM-Paket für 70 Euro monatlich
Wir haben bei den Softwarehäusern nachgefragt, was hier auf die Apotheken zukommt.
Die CompuGroup Medical (CGM) gibt an, dass für den laufenden Betrieb des CGM-Paket „Telematikinfrastruktur für die Apotheke“ 70 Euro monatlich anfallen. Darin enthalten sei die Servicegebühr für den förderfähigen E-Health-Konnektor „KoCoBox MED+“ inklusive des anstehenden E-Health-Upgrades NFDM/eMP sowie die Servicegebühr für den VPN-Zugangsdienst.
Weiter erklärt CGM, dass diese Kosten durch die laufende Förderung des Betriebs für Apotheken von aktuell 210 Euro je Quartal gemäß Finanzierungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband vollständig abgedeckt seien. Allerdings benötige jede Apotheke zusätzlich eine Softwareerweiterung des jeweiligen individuell im Einsatz befindlichen Apothekensoftwaresystems, um die mit der TI und durch den Konnektor nutzbaren Anwendungen wie VSDM, NFDM oder eMP bedienen zu können. Hier haben die Softwarehäuser (zum Beispiel CGM Lauer, Pharmatechnik, Awinta, ADG, et cetera) unterschiedliche Preis- und Lizenzmodelle.
Jeder zusätzliche Arbeitsplatz kostet
Bei dem zu CGM gehörigen Softwarehaus CGM-Lauer fallen beispielweise zusätzlich noch einmalig 590 Euro für die Grundlizenz für zwei Arbeitsplätze an, dazu kommen zehn Euro monatlich für die Softwarepflege. Für jeden zusätzlichen Arbeitsplatz müssen weitere 200 Euro auf den Tisch gelegt werden plus drei Euro im Monat für die Softwarepflege.
Bei Pharmatechnik heißt es, Apotheken, die das aktuelle Angebot bis 31.Oktober 2019 wahrnehmen, erhalten das Pharmatechnik TI-Betriebspaket Plus für 70 Euro monatlich, anstatt 89 Euro. Das decke die Förderpauschale dann ab. Dazu kommen 29 Euro im Monat für das Pharmatechnik Ixos / XT TI- und EGK Softwarepaket.
ADG erklärt, sich dazu noch nicht äußern zu können.
Awinta gibt sich noch bedeckt
Bei Awinta heißt es, dass Voraussetzung für den Betrieb des Konnektors (e-Health-Upgrade) bei den Apotheken die Zulassung durch die Gematik nach erfolgreichen Feldtests unter Einbeziehung von Warenwirtschaftssystemen sei. Diese Feldtests seien bis dato noch nicht angelaufen. Daher sei noch nicht umfänglich abzusehen, welche Leistungen für einen reibungslosen Betrieb auch durch das Warenwirtschaftshaus in den Apotheken notwendig sein werden. Awinta geht davon aus, dass mit der Betriebskostenpauschale ein hoher Anteil dieser generellen Betriebs- und Wartungskosten abgedeckt wird. Sollten noch zusätzliche Leistungen notwendig sein, um den Kunden optimierte Prozesse und sichere Verfügbarkeit zu ermöglichen, werde man diese zu partnerschaftlichen Konditionen optional anbieten – dieses jedoch immer in Abhängigkeit der Notwendigkeiten, die sich aus den Tests vor Ort in den Apotheken ergeben. Sobald alle Grundlagen für eine Kalkulation der Leistung und Konditionen vorliegen, werde man darüber informieren.
SMB-C-Karte und HBA
Außerdem benötigen Apotheken für den Zugang zur TI noch den Institutionenausweis, die sogenannte SMB-C-Karte, mit der sich die Apotheke als Apotheke ausweist. Sie kann je nach Anbieter monatlich oder quartalsweise bezahlt werden können. Sie wird allerdings durch die Förderpauschale in Höhe von 378,15 Euro Euro, die für fünf Jahre kumuliert ausgezahlt wird, weitestgehend refinanziert.
Apotheker brauchen zudem den HBA, mit dem einmal die SMB-C für den Zugriff auf die Patientendaten freigeschaltet werden muss – dafür reicht einer pro Apotheke. Allerdings ist der HBA auch für die elektronische Signatur notwendig. Daher sollte jeder Apotheker, der abzeichnen soll, einen haben. Auch für den HBA gibt es eine Förderpauschale in Höhe 449 Euro ebenfalls für fünf Jahre – die ist kostendeckend. Allerdings nur für den HBA des Inhabers. Alle anderen Apotheker müssen die Kosten selber tragen beziehungsweise Abmachungen mit ihrem Arbeitgeber treffen, dass er die Kosten übernimmt.
3 Kommentare
ist wie bei Bologna
von ratatosk am 26.09.2019 um 9:24 Uhr
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Vertragslaufzeit
von Björn Svendsen am 25.09.2019 um 11:32 Uhr
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Abzocke
von Karl Friedrich Müller am 25.09.2019 um 11:14 Uhr
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