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- 09.09.2019
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36 Prozent mehr Packungen
Importmarkt wächst überproportional – liegt das am Rahmenvertrag?
Zahlen von IMS Pharma Scope zufolge wurden im Juli 2019 deutlich mehr Importarzneimittel abgegeben als im Vormonat. Der Sprung fällt sowohl im Vergleich zu den Quartalsanfängen der letzten zwölf Monate überproportional aus als auch im Vergleich zum Gesamtmarkt. Es liegt der Verdacht nahe, dass der neue Rahmenvertrag, nach dem zwei wirkstoffgleiche patengeschützte Originale und ihre Importe in den Generikamarkt einsortiert werden, eine Rolle spielt.
Die Arzneimittelimporteure können sich freuen. Denn sie können im Juli ein deutliches Absatzplus im Vergleich zum Vormonat verzeichnen, das weit über den üblichen Sprung zum Quartalsbeginn hinausgeht. So wurden Zahlen von IMS Pharma Scope® zufolge im Juli 2019 rund 2,01 Millionen Packungen Importarzneimittel zulasten der GKV abgegeben, das ist im Vergleich zum Vormonat ein Sprung um 36 Prozent – deutlich höher als der übliche Zuwachs zum Quartalsbeginn – und die höchste abgegebene Packungszahl innerhalb des letzten Jahres. Insgesamt legte die Packungszahl um 17 Prozent zu auf 62,12 Millionen – ein Wert der beispielsweise im Oktober 2018 und Januar 2019 übertroffen wurde. Bei den Nicht-Importen war ein Anstieg um 16 Prozent zu verzeichnen. Hier die Zahlen im Detail:
- Quartalssprung 2/3 2018: Importe +5 Prozent / Nicht-Importe +2 Prozent / Gesamtmarkt + 2 Prozent
- Q 3/4 2018: +17/+15/+15
- Q 4 2018/ Q1 2019: +16/+12/+12
- Q 1/2 2019: +8/+4/+4
- Q 2/3 2019 +36 /+17 /+17
Ist der Rahmenvertrag schuld?
Der Verdacht liegt nahe, dass eine „Unschärfe“ im Rahmenvertrag, der seit 1. Juli in Kraft ist, zumindest mit eine Rolle spielt. Darum geht es: Zwei wirkstoffgleiche patentgeschützte Originale und ihre Importe werden nach dem neuen Rahmenvertrag in den Generikamarkt einsortiert – eine Regelung, die wohl unbeabsichtigt dort hineingeraten sein soll, nun aber dazu führt, dass ohne Rabattvertrag eines der vier preisgünstigsten Mittel abgegeben werden muss.
Das namentlich verordnete ist nur noch möglich, wenn es zu diesen vier günstigen Präparaten gehört. In vielen Fällen kommt dann ein Import zur Abgabe – nicht unbedingt zur großen Freude der Apotheker. So haben sie aufgrund der vorher geltenden Regelungen die Originalarzneimittel an Lager, dürfen sie aber aufgrund der neuen Abgaberegelungen nicht mehr abgeben. Die Importe an Lager zu legen, birgt insofern ein Risiko, dass sich die vier preisgünstigsten Arzneimittel alle zwei Wochen ändern können und dann wiederum ein anderes (preisgünstigeres) Arzneimittel abzugeben ist. Dazu kommt der erhöhte Beratungsaufwand beim Patienten und dass viele Importe mit AV gekennzeichnet oder nicht lieferbar sind, was der Apotheke wiederum Dokumentationsaufwand beschert. Aus DAV-Kreisen war zu hören, dass hier nachgebessert werden soll, aber konkrete Signale, dass tatsächlich etwas passiert, gibt es bislang nicht.
Zudem könnte auch die ebenfalls im Rahmenvertrag neu geregelte Importförderklausel Einfluss auf die Absatzzahlen haben.
Industrie kritisiert „zweite Importförderklausel“
Auch seitens der Industrie wird die rahmenvertragsbedingte verpflichtende Importabgabe beim Co-Marketing kritisiert. So sei de facto eine zweite „Importförderklausel“ eingeführt, heißt es aus Industriekreisen. Vor dem Hintergrund der Debatte um eine mögliche Abschaffung der Importförderklausel aus Sicherheitsgründen sei das ein Widerspruch. Der Parallelimportmarkt gilt ohnehin als ein potenzielles Einfallstor für Arzneimittelfälschungen. Viele Marktbeteiligte fordern die Abschaffung der Förderklausel, auch wegen des angeblich geringen Einsparpotenzials. Selbst der GKV-Spitzenverband forderte in der Bundestagsanhörung zum GSAV eine Abschaffung der Parallelimportförderklausel.
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Auch die Tatsache, dass Importe von Biologika und parenteralen Zytostatika trotz der eigentlich bereits beschlossenen Ausnahme von der Importförderung immer noch auf die Importquote des Apothekers angerechnet werden, wird von den Industrieverbänden als weiterer Widerspruch zur Debatte rund um die Abschaffung der Reimportförderung erachtet.
Durch ein redaktionelles Versehen soll diese Ausnahmeregelung nach dem jetzigen Gesetzeswortlaut nämlich erst 2022 wirksam werden – doch das BMG kündigt bereits an: „Das Inkrafttreten wird gesondert geregelt“. Im November könnte das der Fall sein. Hier sollte auch der Rahmenvertrag den Willen des Gesetzgebers widerspiegeln und dringend, zumindest diese beiden Arzneistoffgruppen von der Anrechenbarkeit auf die Importquote ausnehmen, heißt es aus Industriekreisen.
5 Kommentare
ein bisschen Aufklärung
von Jörg Geller am 10.09.2019 um 14:35 Uhr
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Importförderung
von Hermann Balleis am 10.09.2019 um 10:23 Uhr
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Importförderung
von Hermann Balleis am 09.09.2019 um 21:00 Uhr
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Importförderung
von Hermann Balleis am 09.09.2019 um 20:17 Uhr
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Kein Jurist glaubt's, dem man das erzählt
von Wolfgang Müller am 09.09.2019 um 17:53 Uhr
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