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- 09.09.2019
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36 Prozent mehr Packungen
Importmarkt wächst überproportional – liegt das am Rahmenvertrag?
Industrie kritisiert „zweite Importförderklausel“
Auch seitens der Industrie wird die rahmenvertragsbedingte verpflichtende Importabgabe beim Co-Marketing kritisiert. So sei de facto eine zweite „Importförderklausel“ eingeführt, heißt es aus Industriekreisen. Vor dem Hintergrund der Debatte um eine mögliche Abschaffung der Importförderklausel aus Sicherheitsgründen sei das ein Widerspruch. Der Parallelimportmarkt gilt ohnehin als ein potenzielles Einfallstor für Arzneimittelfälschungen. Viele Marktbeteiligte fordern die Abschaffung der Förderklausel, auch wegen des angeblich geringen Einsparpotenzials. Selbst der GKV-Spitzenverband forderte in der Bundestagsanhörung zum GSAV eine Abschaffung der Parallelimportförderklausel.
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Auch die Tatsache, dass Importe von Biologika und parenteralen Zytostatika trotz der eigentlich bereits beschlossenen Ausnahme von der Importförderung immer noch auf die Importquote des Apothekers angerechnet werden, wird von den Industrieverbänden als weiterer Widerspruch zur Debatte rund um die Abschaffung der Reimportförderung erachtet.
Durch ein redaktionelles Versehen soll diese Ausnahmeregelung nach dem jetzigen Gesetzeswortlaut nämlich erst 2022 wirksam werden – doch das BMG kündigt bereits an: „Das Inkrafttreten wird gesondert geregelt“. Im November könnte das der Fall sein. Hier sollte auch der Rahmenvertrag den Willen des Gesetzgebers widerspiegeln und dringend, zumindest diese beiden Arzneistoffgruppen von der Anrechenbarkeit auf die Importquote ausnehmen, heißt es aus Industriekreisen.
5 Kommentare
ein bisschen Aufklärung
von Jörg Geller am 10.09.2019 um 14:35 Uhr
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Importförderung
von Hermann Balleis am 10.09.2019 um 10:23 Uhr
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Importförderung
von Hermann Balleis am 09.09.2019 um 21:00 Uhr
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Importförderung
von Hermann Balleis am 09.09.2019 um 20:17 Uhr
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Kein Jurist glaubt's, dem man das erzählt
von Wolfgang Müller am 09.09.2019 um 17:53 Uhr
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