NMBA, DIPNA und EIPNA

Sartan-Skandal: EMA veröffentlicht Grenzwerte für weitere Nitrosamine

Stuttgart - 03.09.2019, 10:14 Uhr

Sartane: Welche Mengen an Nitrosaminverunreinigungen sind vorübergehend tolerierbar? Wie unterscheiden sich die Nitrosamine untereinander? (s / Foto: djama / stock.adobe.com) 

Sartane: Welche Mengen an Nitrosaminverunreinigungen sind vorübergehend tolerierbar? Wie unterscheiden sich die Nitrosamine untereinander? (s / Foto: djama / stock.adobe.com) 


Die Safety Working Party (SWP)

Im entsprechenden Dokument finden sich auch Grenzwerte für die Nitrosamine N-Nitrosodiisopropylamin (DIPNA) und N-Nitrosoethylisopropylamin (EIPNA), diese waren jedoch schon aus dem im Mai veröffentlichten Bericht (datiert auf den 14. Februar 2019) hervorgegangen: Demnach empfahl die EMA bereits im Februar für DIPNA und EIPNA die gleichen Grenzwerte wie für NDEA. Für NMBA schien die Datenlage jedoch weniger klar zu sein. Man empfahl zwar wie bei NDIPA und EIPNA auch bei NMBA nach dem Vorsorgeprinzip vorzugehen. Zur Festlegung eines Grenzwertes könnten jedoch weitere Kanzerogenitätsstudien und toxikologische Daten notwendig sein, hieß es. Nach damaliger Datenlage schien NMBA weniger kritisch als NMDA und NDEA zu sein, doch die Datenlage wurde als widersprüchlich beschrieben.

Nur Daten zu NMBA und DIPNA

Der ursprüngliche Bewertungsbericht zu den Sartanen war durch den Humanarzneimittelausschuss CHMP der EMA erfolgt. Die experimentellen toxikologischen Daten zu NMBA, DIPNA und EIPNA wurden nun durch die sogenannte Safety Working Party (SWP) bewertet. Jedoch habe man nur zu NMBA und DIPNA toxikologische Daten aus öffentlichen Quellen abrufen können, heißt es. Für EIPNA konnten keine Daten gefunden werden, aber auch für NMBA und DIPNA betrachtet der SWP die verfügbaren Daten als unzureichend, um substanzspezifische adäquate Aufnahmemengen festzulegen. Die einzige Schlussfolgerung, die gezogen werden könne, sei, dass NMBA und DIPNA in Ratten potente Karzinogene sind.

Das Dokument ICH M7 

Entsprechend dem Dokument ICH M7 – „Bewertung und Kontrolle von DNA-reaktiven (mutagenen) Verunreinigungen in Arzneimitteln zur Begrenzung des potenziellen karzinogenen Risikos“ – können im Einzelfall aber Daten zur Karzinogenität von strukturell eng verwandten Substanzen abgeleitet werden. Eine entsprechende Analyse ergab demnach, dass NDMA genutzt werden könne, um Grenzwerte für NMBA abzuleiten – sowie NDEA, um für DIPNA und EIPNA Grenzwerte abzuleiten. Diese Grenzwerte hat die EMA nun am 20. August veröffentlicht.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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