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- 29.08.2019
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Deutsche anschrift in und auf Paketen
Landgericht: 10.000 Euro Ordnungsgeld für DocMorris
Das Landgericht Berlin hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen den niederländischen Versand-Konzern DocMorris verhängt. Das Gericht wirft DocMorris vor, gegen ein Urteil aus dem Jahr 2013 zu verstoßen. Damals hatte das Landgericht dem EU-Versender aufgegeben, auf den Bestellscheinen, die in den DocMorris-Paketen mitgesendet werden, deutlicher zu kennzeichnen, dass das Unternehmen in den Niederlanden seinen Sitz hat. DAZ.online hatte vor einigen Wochen darüber berichtet, dass DocMorris weiterhin sehr prominent eine deutsche Anschrift verwendet.
Mitte Juni dieses Jahres hatte DAZ.online nach Testkäufen bei DocMorris darüber berichtet, dass der niederländische Versender an mehreren Stellen im und auf dem Paket eine deutsche Postadresse in Aachen benutzt. Schon auf dem Paketaufkleber steht als Absender als einzige Adresse „DocMorris, 52098 Aachen, Deutschland“. Auch auf der Rechnungsankündigung (die richtige Rechnung ist nur noch online abrufbar) steht als einziger Absender die Adresse in Aachen. Auf dem Bestellschein ist ebenfalls weiterhin die Aachener Adresse aufgeführt. Nur über einen kleinen Verweis auf dem äußeren, seitlichen Rand des Bestellscheins wird man auf die folgende Formulierung aufmerksam: „Vertragspartner: DocMorris N.V. (…) Heerlen“.
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Eigentlich hätte der EU-Versender dieses Vorgehen längst abändern müssen – schließlich gab es 2013 ein Gerichtsurteil dazu. Damals hatte der Verband Sozialer Wettbewerb gegen DocMorris geklagt. Das Landgericht Berlin untersagte dem niederländischen Unternehmen schon damals, im geschäftlichen Verkehr Bestellscheine mit der Aachener Anschrift zu verwenden. Im angeführten Beispielformular befand sich bereits seinerzeit seitlich gedruckt der Hinweis „Verantwortlich: DocMorris N.V., Heerlen, Niederlande“. Nach den Veröffentlichungen auf DAZ.online wurde der Verband Sozialer Wettbewerb wieder aktiv. Er wies das Landgericht auf die Adress-Politik von DocMorris hin und stellte einen Ordnungsmittelantrag. Denn wenn eine Partei das gegen sie ergangene Urteil nicht befolgt, kann ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen sie verhängt werden.
Das Landgericht Berlin folgte dem Antrag des Wettbewerbsverbands und hat nun gegen den Konzern ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro verhängt. Es gehe um die Zuwiderhandlung gegen das rechtskräftige Endurteil aus dem August 2013, heißt es in dem Beschluss, der DAZ.online vorliegt. Das Gericht fordert DocMorris auf, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf Bestellscheinen die Unternehmensanschrift anzugeben mit ‚Versandapotheke DocMorris, 52098 Aachen‘, ohne gleichzeitig und unübersehbar die Identität und Anschrift des Unternehmens anzugeben“.
Gericht: DocMorris muss die eigene Adresse unübersehbar angeben
Aus den Beschlussgründen geht hervor, dass DocMorris seine Adress-Politik nach dem Urteil vor etwa sechs Jahren nur an zwei Stellen geändert hat: ein Sternchen hinter dem Firmennamen sowie den Zusatz „Postfach“. Das Gericht meint dazu: Das reicht nicht aus. Denn die Untersagung verbiete die Angabe der Aachener Adresse, wenn nicht zugleich deutlich und unübersehbar die Identität und Anschrift der Schuldnerin angegeben werde. „Dies kann schon deswegen nicht gegeben sein, weil die Anschrift erneut quer zur Leserichtung und senkrecht zum Fließtext der Werbung angegeben ist.“ Auch das „kleine Sternchen“ sei nicht geeignet, dem Unterlassungsgebot nachzukommen, so das Gericht.
7 Kommentare
Adresse von " Doc Morris"
von H. Freimuth am 30.08.2019 um 16:58 Uhr
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Hallo?
von Martin am 30.08.2019 um 4:55 Uhr
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Hast du gezahlt?
von Peppi am 29.08.2019 um 21:24 Uhr
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von Reinhard Rokitta am 29.08.2019 um 14:42 Uhr
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Gibt es schon „Urteile“ mit eigener KI-Selbstüberwachungs-Funktion und Klagebefugnis?
von Christian Timme am 29.08.2019 um 13:39 Uhr
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Einfach nur lächerlich
von ratatosk am 29.08.2019 um 12:32 Uhr
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10.000 EUR
von Dr. Arnulf Diesel am 29.08.2019 um 12:01 Uhr
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