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Deutsche anschrift in und auf Paketen
Landgericht: 10.000 Euro Ordnungsgeld für DocMorris
Legt DocMorris Beschwerde ein?
DocMorris hat nun noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Ordnungsgeld einzulegen. DAZ.online hat beim EU-Versender zum weiteren Vorgehen und zu einer Kommentierung des Beschlusses nachgefragt – alle Fragen blieben jedoch unbeantwortet.
DAZ.online hatte im Juni auch die für Aachen zuständige Aufsichtsbehörde, das dortige Regierungspräsidium, zu den Post- und Absenderadressen befragt. Die Behörde schien jedoch wenig alarmiert: Ein Sprecher erklärte damals, dass es völlig legitim sei, wenn ein niederländisches Unternehmen hierzulande ein Postfach habe. Allerdings erklärte der Behördensprecher, dass man „prüfen“ wolle, wie die deutschen Versandadressen zu bewerten sind. „Die Information, dass DocMorris eine Aachener Adresse in ihrem Briefkopf als Versandadresse anzeigt, ist uns neu! Wie dies juristisch zu beurteilen ist, muss hier intern noch genauer überprüft werden“, hieß es im Juni dieses Jahres. Die Behörde wies aber gleichzeitig darauf hin, dass sie nicht zuständig sei, da deutsches Recht nicht anwendbar sei.
Ordnungsgelder sind keine Neuigkeit für den EU-Versender: Die Apothekerkammer Nordrhein erwirkte insbesondere in den Jahren 2013 und 2014 mehrere Beschlüsse, mit denen die Niederländer zu Ordnungsgeldern verpflichtet wurden, teilweise in sechsstelliger Höhe. Damals ging es aber nicht um die Absender-Adressen, sondern um Rx-Boni. Und dieses Thema wurde durch den EuGH bekanntlich abschließend geklärt – zugunsten des EU-Versenders. DocMorris versucht sich seitdem mit einer Schadenersatzklage gegen die Apothekerkammer Nordrhein, die kürzlich aber in erster Instanz abgewiesen wurde.
7 Kommentare
Adresse von " Doc Morris"
von H. Freimuth am 30.08.2019 um 16:58 Uhr
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Hallo?
von Martin am 30.08.2019 um 4:55 Uhr
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Hast du gezahlt?
von Peppi am 29.08.2019 um 21:24 Uhr
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Gesetz und Vertrauen
von Reinhard Rokitta am 29.08.2019 um 14:42 Uhr
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Gibt es schon „Urteile“ mit eigener KI-Selbstüberwachungs-Funktion und Klagebefugnis?
von Christian Timme am 29.08.2019 um 13:39 Uhr
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Einfach nur lächerlich
von ratatosk am 29.08.2019 um 12:32 Uhr
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10.000 EUR
von Dr. Arnulf Diesel am 29.08.2019 um 12:01 Uhr
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