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- 28.08.2019
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Neue Vergütungs- und Kompetenzregeln
Kabinett beschließt PTA-Reform – Apotheker sollen in Fortbildung investieren
Apotheker sollen in PTA-Fortbildungen investieren
Auch zur Vergütung der PTA-Schüler will die Bundesregierung neue Regelungen schaffen. Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke sollen die Auszubildenden „eine angemessene Vergütung“ erhalten. Dies wird im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die seit Jahren umstrittene Finanzierung der PTA-Schulen geht allerdings auch dieses Gesetz nicht an: Im Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition versprochen, das Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe abzuschaffen. Bislang hat die Bundesregierung dazu aber keinen Plan vorgelegt. In der BMG-Mitteilung heißt es dazu:„Die Schulgeld-Frage soll entsprechend dem Koalitionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.“
Im Herbst kann das Vorhaben zunächst erstmals im Bundesrat und dann auch im Bundestag beraten werden. Das BMG erklärt zudem: „Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnene PTA-Ausbildungen werden nach bisherigen Vorschriften weitergeführt und abgeschlossen.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte zu dem Kabinettsbeschluss: „PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig.“
„Gewisse Mehrausgaben" stehen an
Was den Mehraufwand für die Apotheker betrifft, geht das BMG davon aus, dass die Apotheker mehr Geld in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter investieren müssen. Durch die geänderte Ausbildung entstehe kein Mehraufwand, so das BMG, weil davon ausgegangen wird, „dass bereits jetzt eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird“. Wenn man den PTA allerdings mehr Kompetenzen übertragen möchte, die wiederum von regelmäßigen Fortbildungen abhängen, „ist auf Arbeitgeberseite mit gewissen Mehrausgaben für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rechnen.“
Diese Mehrausgaben stehen laut BMG jedoch „Einsparungen durch den Wegfall der engen Beaufsichtigung und einen flexibleren Einsatz der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten gegenüber“.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn veröffentlichte nach der Verabschiedung des Gesetzes im Kabinett ein Twitter-Video:
3 Kommentare
Aus dem letzten Jahrhundert und trotzdem modern...
von Dr. Heidrun Hoch am 28.08.2019 um 20:56 Uhr
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verpasste Chance
von Kleiner Apotheker am 28.08.2019 um 11:42 Uhr
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PTA- Mehrausgaben.
von Roland Mückschel am 28.08.2019 um 11:10 Uhr
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