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GSAV noch immer nicht in Kraft
Verzögert ein Fehler bei der Import-Regelung das GSAV?
Das Bundespräsidialamt prüft
DAZ.online hatte bereits Anfang Juli im Bundesgesundheitsministerium nachgefragt, wie es mit der Situation umgeht. Es hieß, der Vorgang werde geprüft. Eine weitere Nachfrage blieb bislang unbeantwortet. Fakt ist: Ein Gesetz lässt sich selbst bei offensichtlichen Versehen nicht einfach aus dem Handgelenk nachbessern. Der Gesetzgeber selbst muss die Änderung beschließen. Doch derzeit ist Sommerpause – das Parlament wird erst am 9. September wieder zusammenkommen. Vorher kann es auch nichts beschließen. Wird das GSAV nun so lange warten? Derzeit liegt es jedenfalls im Bundespräsidialamt. Denn bevor es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten kann, muss es der Bundespräsident ausfertigen. Ein Sprecher des Bundespräsidialamtes erklärte gegenüber DAZ.online, das GSAV befinde sich „derzeit in der Prüfung“. Eine Prognose, wann es ausgefertigt werde, sei nicht möglich. Wenn etwas zu ändern sei, sei dies Sache des Gesetzgebers.
Nun heißt es also abwarten, was die Prüfung ergibt. Entschließt sich der Bundespräsident trotz des redaktionellen Fehlers zur Ausfertigung, könnte das Gesetz erst einmal so in Kraft treten – und der Gesetzgeber im September möglichst schnell für eine Nachbesserung sorgen. Die neue Importförderklausel würde dann streng genommen zunächst nicht mit der Ausnahme für Biologika und Zytostatika gelten. Wie Apotheken und Kassen letztlich damit umgehen, muss sich dann zeigen.
1 Kommentar
Nicht verwunderlich
von ratatosk am 05.08.2019 um 10:29 Uhr
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