GSAV noch immer nicht in Kraft

Verzögert ein Fehler bei der Import-Regelung das GSAV?

Berlin - 02.08.2019, 15:00 Uhr

Bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dümpelt derzeit das GSAV. (Foto: imago images / Christian Spicker)

Bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dümpelt derzeit das GSAV. (Foto: imago images / Christian Spicker)


Das Bundespräsidialamt prüft

DAZ.online hatte bereits Anfang Juli im Bundesgesundheitsministerium nachgefragt, wie es mit der Situation umgeht. Es hieß, der Vorgang werde geprüft. Eine weitere Nachfrage blieb bislang unbeantwortet. Fakt ist: Ein Gesetz lässt sich selbst bei offensichtlichen Versehen nicht einfach aus dem Handgelenk nachbessern. Der Gesetzgeber selbst muss die Änderung beschließen. Doch derzeit ist Sommerpause – das Parlament wird erst am 9. September wieder zusammenkommen. Vorher kann es auch nichts beschließen. Wird das GSAV nun so lange warten? Derzeit liegt es jedenfalls im Bundespräsidialamt. Denn bevor es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten kann, muss es der Bundespräsident ausfertigen. Ein Sprecher des Bundespräsidialamtes erklärte gegenüber DAZ.online, das GSAV befinde sich „derzeit in der Prüfung“. Eine Prognose, wann es ausgefertigt werde, sei nicht möglich. Wenn etwas zu ändern sei, sei dies Sache des Gesetzgebers.

Nun heißt es also abwarten, was die Prüfung ergibt. Entschließt sich der Bundespräsident trotz des redaktionellen Fehlers zur Ausfertigung, könnte das Gesetz erst einmal so in Kraft treten – und der Gesetzgeber im September möglichst schnell für eine Nachbesserung sorgen. Die neue Importförderklausel würde dann streng genommen zunächst nicht mit der Ausnahme für Biologika und Zytostatika gelten. Wie Apotheken und Kassen letztlich damit umgehen, muss sich dann zeigen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Bundestag beschließt Ausnahmen von Import-Abgabepflicht im Implantateregister-Gesetz

Importförderklausel wird korrigiert

Importförderung, Apothekenkontrollen, Arzneimittelskandale

Bundesrat beschließt GSAV – und verzichtet auf Vermittlungsausschuss

GSAV-Korrektur im Implantateregister-Gesetz 

Ausnahmen von der Import-Abgabepflicht kommen

Modifizierte Importförderung bleibt, Hämophilieversorgung soll im Blick behalten werden

Länder lassen GSAV passieren

Erneut keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

GSAV lässt weiter auf sich warten

BMG-Abteilungsleiter Dr. Lars Nickel

Importförderklausel: „Da ist noch Musik drin“

1 Kommentar

Nicht verwunderlich

von ratatosk am 05.08.2019 um 10:29 Uhr

Wenn soll so was wundern, die fachliche Kompetenz ist nicht vorhanden und das Handwerkszeug um Gesetze hinzubasteln ist auch schon seit 20 Jahren dahin. Noch jedes größere Vorhaben, hat solche Fehler.
Das ist eben der Vorschritt einer naiven Handy - digital ist supy Generation

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.