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Originale als Generika
Rahmenvertrag: DAV will mit Kassen über Spezialfall reden
Wenn zwei wirkstoffgleiche patentgeschützte Originalarzneimittel im Handel sind, gelten nach dem neuen Rahmenvertrag die Regeln für den „generischen Markt“ – auch wenn es gar keine Generika dazu gibt. Da dieser Fall zu einigen Schwierigkeiten führen kann, will der Deutsche Apothekerverband das Thema demnächst mit dem GKV-Spitzenverband besprechen. Dies bestätigte der Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes, Thomas Dittrich, gegenüber DAZ.online.
Der neue Rahmenvertrag für Arzneilieferungen zulasten der GKV bewegt die Apothekenteams im Alltag. Vieles ist neu und anders. Der Deutsche Apothekerverband betont die Erleichterungen, aber es gibt immer wieder Kritik wegen neuer Mühen. Bei einer speziellen Fallkonstellation sind die Folgen der neuen Regelungen erst im Apothekenalltag deutlich geworden: patentgeschützte Arzneimittel, die von zwei Herstellern als Originale vertrieben werden. Beispiele dafür sind Janumet und Velmetia, Exforge HCT und Dafiro HCT sowie Sevikar und Vocado. Entsprechendes gilt für zwei Originale eines Herstellers mit unterschiedlichen Warenzeichen.
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Wenn in solchen Fällen kein Rabattvertrag besteht, greifen nach dem neuen Rahmenvertrag die Regeln für den „generischen Markt“. Denn gemäß § 9 Absatz 1 des Rahmenvertrags sind die Regeln für den „importrelevanten Markt“ anzuwenden, wenn ein Arzneimittel verordnet wird, „zu dem es außer dem Importarzneimittel keine Auswahlmöglichkeit gibt“. Doch in den genannten Fällen bildet das jeweils andere Original eine Auswahlmöglichkeit. Darum zählen diese Fälle in den „generischen Markt“, obwohl es keine Generika gibt.
Im „generischen Markt“ darf aber nur unter den vier preisgünstigsten Arzneimitteln ausgewählt werden. Dies sind in den hier betrachteten Fällen typischerweise Importe. So müssen nun Regeln, die für den Umgang mit Generika konzipiert wurden, auf Importe angewendet werden. Wenn die vier preisgünstigsten Importe nicht lieferbar sind, wird dies zum Problem. Denn nach den neuen Regeln darf dann ohne ärztliche Rücksprache kein teureres Arzneimittel verordnet werden - auch nicht das Original, sogar wenn dieses verordnet wurde.
3 Kommentare
Rahmenvertrag
von SK am 16.07.2019 um 22:05 Uhr
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"Ausweg auf die Aut-idem-Regel" ist keine Lösung
von Nadine Blaschek am 16.07.2019 um 15:15 Uhr
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Rahmenvertrag
von Michael Zeimke am 15.07.2019 um 13:10 Uhr
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