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Neuer Rahmenvertrag
Keine Generika und trotzdem im Generikamarkt
Dafiro und Decoderm tri – Beispiele aus der Praxis
Zum Beispiel bei einer Verordnung über Dafiro HCT 10/160/25. Wenn es keinen Rabattvertrag gibt, stehen die ersten vier Arzneimittel der Liste zur Auswahl. Zumindest theoretisch, einer davon ist AV.
Das Original darf nicht zur Abgabe kommen. Einzige Ausnahme: Es sind wirklich alle 24 Importe, neben Exforge und Dafiro gibt es noch welche namens Copalia, nicht verfügbar oder nicht geeignet.
Bei einer Verordnung über Decoderm tri muss ein Vobaderm-Import abgegeben werden, wenn es keinen Rabattvertrag gibt:
Aut-idem wäre die Lösung
Der einzige Ausweg aus dem Dilemma wäre, ein Aut-idem-Kreuz zu setzen. Denn dann ist man im Import-Markt und es ist einem freigestellt, das Original abzugeben oder einen beliebigen Import, der nicht zu den vier günstigsten gehört. Hier sollte man nur das Einsparziel im Kopf behalten.
7 Kommentare
Es geht den Bach weiter runter...
von Anja K. am 08.07.2019 um 10:47 Uhr
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Neuer Rahmenvertrag begünstigt Retaxpraxis der Kassen ...
von Christian Timme am 06.07.2019 um 15:30 Uhr
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Welche Software zeigt dies denn nicht an?
von A. Fischer am 05.07.2019 um 17:37 Uhr
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AW: Welche Software zeigt dies denn nicht an
von Jess am 05.07.2019 um 17:45 Uhr
Nur noch Kopfschütteln
von Jess am 05.07.2019 um 16:50 Uhr
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AW: Nur noch Kopfschütteln
von Dr. Stephan Hahn am 05.07.2019 um 19:10 Uhr
AW: Nur noch Kopfschütteln
von Heiko Barz am 06.07.2019 um 11:48 Uhr
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