DAP-Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag
Das DeutscheApothekenPortal stellt Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag zur Verfügung. Zur Übersicht über alle Arbeitshilfen geht es hier.
Der neue Rahmenvertrag unterscheidet explizit zwischen Regel- und Akutversorgung – auch eine Neuerung. So gilt in der Regelversorgung die Faustregel: „Irgendwas unklar (zum Beispiel N-Bezeichnung und Stückzahl widersprechen sich, et cetera) – immer Rücksprache mit dem Arzt halten. Für Fälle, in denen das nicht möglich ist, definiert der neue Rahmenvertrag, wie man vorzugehen hat (§ 17).
Ganz wichtig dabei: Auf dem Rezept muss Folgendes dokumentiert werden
Und die §§ 10 bis 15 (Abgaberangfolge, Abweichung davon, Wunscharzneimittel) gelten natürlich trotzdem.
Stückzahl und N-Bezeichnung passen nicht zusammen: In diesen Fall schlägt die Stückzahl die N-Bezeichnung.
Verordnung ohne N-Bezeichnung und ohne Stückzahl: Abgabe der kleinsten vorrätigen Packung. Die darf allerdings nicht größer sein, als die Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen, das definiert und im Handel ist.
Ist also die Größe N1 definiert und im Handel, darf die Apotheke maximal eine N1 abgeben. Maßgeblich ist aber nicht die kleinste im Handel befindliche N1-Packung, sondern die kleinste in der Apotheke vorrätige.
Zum Beispiel verordnet ist: Antibiotikum 500 ohne weitere Angabe
N1-Bereich: 10 bis 16
Ist N1 gar nicht definiert oder definiert, aber nicht im Handel kann die kleinste vorrätige Packung aus dem nächsten N-Bereich abgegeben werden.
Verordnung unter N-Bezeichnung, Packung nicht vorrätig: Abgabe einer Packung aus dem nächstkleineren N-Bereich. Ist die auch nicht vorrätig, ist die kleinste normierte Packung abzugeben. Und wenn auch die nicht vorrätig ist? Ist die kleinste vorrätige Packung abzugeben. Die darf aber nicht größer sein, als die Obergrenze des verordneten N-Bereichs.
Dasselbe gilt, wenn der verordnete N-Bereich nicht definiert ist.
Verordnung mit Stückzahl, Packung nicht vorrätig: Die nächstkleinere, vorrätige Packung ist abzugeben.
Non-Rx: Wenn die verordnete Packungsgröße nicht vorrätig ist, kann die nächstliegende Packungsgröße abgegeben werden, auch wenn sie vielleicht größer ist als die verordnete.
Zum Beispiel eine Verordnung über Laxans 20 Stück, vorrätig sind 40 und 100 Stück, Abgabe von 40 Stück.
Verordnungen größer als Nmax
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3 Kommentare
Preisanker
von Slawai am 01.07.2019 um 21:32 Uhr
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ich warte immer noch darauf,
von Karl Friedrich Müller am 28.06.2019 um 10:56 Uhr
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Abgabe im Notdienst
von Sven Larisch am 28.06.2019 um 7:51 Uhr
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