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Aufwandsentschädigungen für den Vorstand
ABDA-Haushaltsausschuss rügt Friedemann Schmidt
Haushaltsausschuss: Beschluss wäre nicht satzungsgemäß
Die Rede ist von einer „eigenmächtigen“ Erhöhung des Etats für die Aufwandsentschädigungen, die nicht mit der ABDA-Satzung vereinbar sei. Die vier Haushalts-Wächter sehen aber auch Verstöße gegen die Regelungen der Haushalts- und Kassenordnung der ABDA sowie gegen Beschlüsse zur Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung, die schon 2014 getroffen wurden. Ihre konkreten Vorwürfe:
- In der ABDA-Satzung heißt es: „Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Regelung für Kostenerstattung bzw. Zahlung von Aufwandsentschädigung geregelt, die die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Haushaltsausschusses beschließt.“ Die ABDA will nun genau dieses Extra-Papier zur Aufwandsentschädigung ändern – bislang aber ohne Gremienbeschlüsse. Der Haushaltsausschuss dazu: „Der vorliegende Entwurf des Haushalts 2020 wurde weder in einer der Sitzungen des Haushaltsausschusses (HHA) besprochen bzw. vorgetragen, noch ist der HHA im Vorwege über die üblichen Kommunikationskanäle über diesen Wunsch unterrichtet worden.“
- In der Haushalts- und Kassenordnung der ABDA heißt es zudem: „Die Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt im Benehmen mit dem Haushaltsausschuss.“ Auch das ist laut HHA nicht passiert.
Und so kommen die vier Apotheker zu dem Schluss: „Keine der vorgenannten Regelungen wurde beachtet. Damit ist dieser Haushaltsentwurf mit seinen enthaltenen Änderungen zur Entschädigung des Ehrenamtes weder satzungsgemäß, noch ordnungsgemäß zustande gekommen und darf am 25.06.2019 auch nicht der ABDA MV zum Beschluss vorgelegt werden. (…) Für eine, wie in der ABDA Gesamtvorstandssitzung am 22.05.2019 kommunizierte, freie Gestaltung der Verwendung der Gelder, findet sich hiernach kein Raum.“ Sollte der ABDA-Haushaltsentwurf trotzdem beschlossen werden, dann müssten weiterhin die alten Vergütungsregeln von 2014 gelten, so der Haushaltsausschuss.
Die Ausschussmitglieder schließen ihren Brief mit den Worten: „Aus gutem Grund haben die Mütter und Väter unserer ABDA Satzung die o.g. Regelungen festgeschrieben. Der Haushaltsausschuss reagiert daher mit absoluten Unverständnis und Ablehnung dieses Vorgehens, das darüber hinaus auch noch einen Mangel an Respekt gegenüber den satzungsgemäßen Gremien und Regelungen zum Ausdruck bringt.“
4 Kommentare
F. Schmidt
von Alexander Zeitler am 26.06.2019 um 3:28 Uhr
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Friedmanns Meinung; ein Kaleidoskop verwirrender Anasichten.
von Heiko Barz am 20.06.2019 um 11:59 Uhr
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AW: Friedmanns Meinung; ein Kaleidoskop
von Heiko Barz am 20.06.2019 um 12:03 Uhr
Erhöhung
von Conny am 19.06.2019 um 11:00 Uhr
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