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Digitale Versorgung Gesetz (DVG)
Telematikinfrastruktur: ABDA will 9 Monate mehr Umsetzungszeit
Mit dem sogenannten „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) macht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Druck bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Auch für die Apotheker soll es eine neue Frist geben: Bis Ende März 2020 sollen sie sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. In ihrer schriftlichen Stellungnahme bittet die ABDA nun um mehr Zeit. Eine flächendeckende Anbindung sei nur bis Ende 2020 machbar, so die Standesvertretung der Apotheker. Außerdem verlangt die ABDA mehr Geld für die Apotheker bei der Umsetzung des E-Medikationsplans.
Damit sich die Apotheker mit Ärzten auf digitalem Weg über Medikationspläne ihrer Patienten austauschen und E-Rezepte empfangen können, müssen sie an die sogenannte Telematikinfrastruktur (kurz: TI) angeschlossen werden. Die TI ist sozusagen die sichere, geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens, die in der Gematik seit Jahren entwickelt wird. Für die Anbindung an diese Struktur benötigen die Apotheker mehrere neue Geräte. Dazu gehören ein Konnektor, Kartenlesegeräte und Karten zur Identifizierung.
Mit Blick auf den E-Medikationsplan, der unter Beteiligung der Apotheker im kommenden Jahr starten soll, will das Bundesgesundheitsministerium den Apothekern nun eine neue Frist setzen: Bis zum 31. März 2020 sollen sie alle vollständig an die TI angebunden sein. DAZ.online hatte allerdings schon berichtet, dass es derzeit noch einige zu lösende Probleme gibt. So soll es erst im vierten Quartal 2019 zu einem ersten Feldtest der Konnektoren in Arztpraxen und Apotheken kommen. Und auch die Austeilung der Karten für die einzelnen Apotheker (Heilberufsausweis) sowie für die Apotheken als Einrichtung (SMC-B-Karte) ist längst nicht abgeschlossen. ABDA-IT-Chef Sören Friedrich hatte auf dem DAV-Wirtschaftsforum daher gesagt: „Wir gehen davon aus, dass die gesamte Apothekerschaft bis Mitte 2022 komplett ausgestattet ist.“
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ABDA: Ende März 2020 kann es erst losgehen
Durch den neuen Referentenentwurf ist nun aber Druck auf dem Kessel. Doch selbst unter Hochdruck ist der vom BMG geforderte Termin aus Sicht der ABDA nicht einhaltbar. In ihrer Stellungnahme zum DVG heißt es, dass am 31. März 2020 lediglich der „flächendeckende Rollout“ starten könne. Und weiter: „Auf Basis einer frühzeitigen Bereitstellung von E-Health-Konnektoren durch weitere Anbieter und der notwendigen Zeiträume für die technische Implementierung von Komponenten in den Apotheken ist eine flächendeckende Anbindung von Apotheken an die Telematikinfrastruktur zum 31. Dezember 2020 realistisch und möglich.“
Zur Begründung teilt die Standesvertretung der Apotheker mit, dass sie grundsätzlich mit dem Ziel übereinstimme, die Leistungserbringer so schnell wie möglich an die TI anzubinden. Aber: „Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Leistungserbringer auf das Angebot entsprechender Soft- und Hardware der im IT-Bereich tätigen Unternehmen angewiesen sind, um die vom Gesetzgeber gestellten Vorgaben zu erfüllen. Auf den Zeitpunkt der Verfügbarkeit dieser Angebote haben die Leistungserbringer keinen Einfluss.“ Und „insbesondere vor dem Hintergrund fehlender zugelassener E-Health-Konnektoren, deren Bereitstellung durch den ersten Anbieter frühestens im ersten Quartal 2020 erwartet wird“, sei die vom BMG gesetzte Frist nur für den Start des Rollouts, nicht aber für die Anbindung aller Apotheken realistisch.
ABDA: E-Medikationspläne gesondert vergüten
In ihrer restlichen Stellungnahme zum DVG fordert die ABDA unter anderem die folgenden Punkte:
- Der Referentenentwurf beabsichtigt, für gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen zu schaffen. Hier fordert die ABDA, dass es ein Werbeverbot für solche Gesundheits-Apps geben soll, außerdem müsse der Patient weiterhin Herr seiner Daten bleiben. Außerdem wünscht sich die Standesvertretung eine Klarstellung, dass auch Apotheken solche Apps herstellen und anbieten können. Zudem sollen die digitalen Gesundheitsanwendungen aus Sicht der ABDA von den Kassen erstattet werden. Den Preis dafür sollen die Leistungserbringer und die Kassen aushandeln.
- Was die Einführung des E-Rezeptes etwa bei Betäubungs- oder Hilfsmitteln betrifft, sollen laut ABDA vorerst die ersten Erfahrungen mit dem Arzneimittel-E-Rezept ausgewertet werden.
- Mit der Einführung des E-Medikationsplanes sollen die Apotheker erstmals (vergütet) eingebunden werden in die Medikationspläne. Das BMG rechnet diesbezüglich mit einem mittleren Arbeitsaufwand von 6 bis 7 Minuten und sich daraus ergebenden Personalkosten von 5,33 bis 6,22 Euro. Die ABDA bezeichnet diesen Wert als „überarbeitungsbedürftig“. Denn das BMG plant, die Vergütung für die E-Medikationspläne mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz zu verbinden. Zur Erinnerung: In dem Vorhaben ist erstmals die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen enthalten, für die Apotheker eine Pauschale abrechnen sollen. Laut DVG soll die Aktualisierung des E-Medikationsplans eine dieser Dienstleistungen werden und somit über die Gesamtsumme laufen, die für die Dienstleistungen eingeplant ist. Die ABDA wünscht sich aber, dass die Vergütung für die E-Medikationspläne separat abgerechnet werden kann.
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