Stellungnahme zum Gesetzesantrag

Wie steht es um die Frauenquote beim GKV-Spitzenverband?

Stuttgart - 31.05.2019, 15:30 Uhr

Der GKV-Spitzenverband findet, dass Frauen in seinen Führungsgremien überdurchschnittlich repräsentiert sind. ( r / Foto: dpa)

Der GKV-Spitzenverband findet, dass Frauen in seinen Führungsgremien überdurchschnittlich repräsentiert sind. ( r / Foto: dpa)


Im Oktober letzten Jahres kritisierten die Grünen im Bundestag die schlechte Repräsentanz von Frauen in den Führungsgremien des Gesundheitswesens. Diese stehe im Gegensatz zum hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten. Sie legten einen Gesetzesantrag vor, in dem sie forderten, dass die Wahlen der entsprechenden Gremien so reformiert werden, dass der Frauenanteil dem Anteil der weiblichen Mitglieder entspricht sowie eine Quote für die Vorstände. Mit dem GKV-Spitzenverband hat eine betroffene Organisation nun Stellung genommen. 

In den Gesundheitsberufen ist der Frauenanteil für gewöhnlich sehr hoch. Laut ABDA liegt die Frauenquote in der öffentlichen Apotheke (Inhaber und Beschäftigte) sogar bei knapp 90 Prozent. 70 Prozent aller Beschäftigten in Krankenkassen sind Frauen und bei den angestellten Ärzten ist knapp die Hälfte weiblich. Ganz anders sieht es in den jeweiligen Spitzenverbänden und Führungsgremien aus. So war noch nie eine Frau Chefin der Bundesärztekammer, auch bei der jüngsten Wahl setzte sich der männliche Bewerber durch. Auch in der Standesvertretung der Apotheker sind Frauen unterrepräsentiert – auch wenn sich mit der Wahl von Kerstin Kemmritz zur Kammerpräsidentin in Berlin die Quote leicht verbessert hat. Und der Frauenanteil bei den Vorständen der Krankenkassen liegt laut Zahlen, die die Grünen vorgelegt haben, zwischen 0 (Innungskrankenkassen) und 21 Prozent (BKKen).

Das soll sich in den Augen der Grünen im Bundestag ändern. Im Herbst vergangenen Jahres hat die Fraktion einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt.  Darin weisen die Grünen zunächst auf eben dieses Missverhältnis zwischen dem Frauenanteil insgesamt und dem Frauenanteil in Führungsgremien hin. Konkret fordern die Grünen in ihrem Antrag daher, dass im Bereich des Ehrenamtes die Wahlen zu den Verwaltungsräten der Krankenkassen, zu den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und den „Spitzenverbänden der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene“ so reformiert werden, dass der Frauenanteil dem Anteil der weiblichen Mitglieder entspricht. Für den Bereich des Hauptamtes soll eine verbindliche Frauenquote für die jeweiligen Vorstände festgelegt werden. Darüber hinaus soll es eine Verpflichtung der Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen geben, durch eigene Maßnahmen die angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen im eigenen Haus zu fördern.

GKV-SpiBu für repräsentative Frauenanteile 

Nun hat sich der GKV-Spitzenverband, an den sich die Kritik ja unter anderem richtete, zu dem Antrag geäußert. Demnach unterstützt der Verband das Ansinnen, den Frauenanteil in den haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen im Gesundheitswesens zu erhöhen und so ein möglichst repräsentatives Abbild des Frauenanteils der Beschäftigten im Vorstand zu erreichen bzw. der Sozialwahlberechtigten in den Verwaltungsräten.

Versicherten- und Arbeitgebervertreter uneins bei der Quote

Allerdings ist man sich innerhalb des Verbandes nicht einig, ob dies mit gesetzlichen Vorgaben, wie einer verbindlichen Frauenquote für Vorstände, durchgesetzt werden sollte. So sollte aus Sicht der Arbeitgebervertreter ist ein möglichst repräsentatives Verhältnis von Frauen und Männern nicht erzwungen werden. Zudem wird hinterfragt, weshalb der Bundestag, wo es kein Geschlechterquorum gibt, für andere eins festlegen sollte. Außerdem sei auf Arbeitgeberseite nach wie vor eine deutliche Mehrheit der passiv Wahlberechtigten männlich. Die Versichertenvertreter hingegen würden verbindliche Vorgaben tendenziell begrüßen.

Einig ist man sich in dem Punkt, dass man, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, sowohl in der hauptamtlichen Führungsebene der Krankenkassen und Kassenverbände als auch in den ehrenamtlichen Verwaltungsräten die Vereinbarkeit mit familiären Pflichten sicherstellen muss. Was die Gewinnung von weiblichen Führungskräften in den Vorständen und zweiten Führungsebenen der Krankenkassen und Verbände betrifft, verweist der GKV-Spibu auf seinen Gleichstellungsplan hin, der unter anderem mit Maßnahmen zur Flexibilisierung von Arbeitszeitvorgaben oder der Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern soll. Auch die Krankenkassen und ihre Verbände hätten in überwiegender Mehrheit solche Maßnahmen ergriffen, heißt es in der Stellungnahme.   

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Bald zwei von drei Vorständen weiblich

Am Ende äußert sich der GKV-Spitzenverbandes noch zu den Frauenanteilen in den eigenen Führungs- und Entscheidungsgremien. Nach eigener Aussage liegt im Verwaltungsrat der Frauenanteil bei 21,9 Prozent (52 ordentliche und 85 stellvertretende Mitglieder, davon acht ordentliche und 22 stellvertretende Mitglieder weiblich). Im dreiköpfigen Vorstand befindet sich derzeit eine Frau. Das werde sich aber zum 1. Juli ändern, heißt es. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Johann-Magnus von Stackelberg, scheide altersbedingt zum 30. Juni 2019 aus und es werde eine Nachfolgerin geben, nämlich Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. So werde der Frauenanteil im Vorstand bei 66,7 Prozent liegen. Der GKV-Spitzenverband weise somit im Vergleich zu anderen Organisationen der Selbstverwaltung bereits heute eine über dem Durchschnitt liegende Frauenrepräsentanz auf, schließt die Stellungnahme. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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