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WIdO-Studie (AOK)
Ärzte verordnen zu viele Fluorchinolone
Nicht als Reserve
„Diese Zahlen sind besonders alarmierend, weil für viele Erkrankungen gut wirksame und risikoärmere Antibiotika zur Verfügung stehen und die Gefahren den pharmazeutischen Herstellern bereits seit Jahren bekannt sind“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Führend bei den Fluorchinolonen ist der Wirkstoff Ciprofloxacin mit fast zwei Drittel der Verordnungen (64 Prozent).
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Nach Berechnungen des WIdO haben 20,4 Millionen und damit mehr als jeder vierte GKV-Versicherte im Jahr 2018 mindestens einmal von ihrem Arzt eine Antibiotikaverordnung erhalten. Insgesamt waren dies 310 Millionen verordnete Antibiotika-Tagesdosen, davon entfielen 25,6 Millionen Tagesdosen (8,2 Prozent) auf ein Fluorchinolon. Das ärztliche Verordnungsverhalten sei zwar seit 2011 „zurückhaltender", so die erfreuliche Botschaft. Dennoch lasse die nach wie vor hohe Zahl an Fluorchinolon-Rezepten „darauf schließen, dass Fluorchinolon-Antibiotika häufig nicht als Mittel der Reserve und auch nicht ausschließlich bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Infektionen zum Einsatz kommen“, so Schröder. „Und das, obwohl Fluorchinolone weltweit als Reserve-Antibiotika gelten, also erst nach Versagen anderer Alternativen und für lebensrettende Maßnahmen zur Anwendung kommen sollten. Und schon gar nicht bei leichteren Erkrankungen wie einfachen Erkältungen, die meist, gemäß den ärztlichen Behandlungsleitlinien, überhaupt nicht mit Antibiotika behandelt werden sollten. Damit kann eine Resistenzentwicklung verhindert werden und die Wirksamkeit der Reserve-Antibiotika wird nicht gefährdet.“
Erst im März 2019 hatte die Europäische Kommission die Ergebnisse aus dem Risikobewertungsverfahren der Fluorchinolone durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA veröffentlicht. Die deutsche Arzneimittelbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzte sodann den europäischen Durchführungsbeschluss um. Unter anderem hatte das BfArM für bestimmte Indikationen die Zulassung zum 30. April dieses Jahres widerrufen. Welche das betrifft, lesen Sie ausführlich in dem DAZ.online-Artikel: Soll man Fluorchinolone noch verordnen – und wenn ja, wann?
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