Großhandels-Rabatte, Impfstoffe, ärztliche Versorgung

TSVG (größtenteils) in Kraft getreten

Berlin - 11.05.2019, 09:00 Uhr

Keine Rabatte mehr im Großhandelsfixum: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) tritt am heutigen Samstag größtenteils in Kraft. (Foto: imago images/ bilky)

Keine Rabatte mehr im Großhandelsfixum: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) tritt am heutigen Samstag größtenteils in Kraft. (Foto: imago images/ bilky)


Notdienstfonds und Rx-Daten

Rx-Daten: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wurde verpflichtet, dem BMG regelmäßig Auswertungen zu den beim Notdienstfonds vorhandenen Daten zu abgegebenen Rx-Packungen zu übermitteln. Diese Daten könnten eine „wichtige Grundlage für etwaige gesetzgeberische Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken sein“, heißt es in der Begründung. Daher soll dem BMG der Zugriff hierauf ermöglicht werden.

Nacht- und Notdienstfonds: Außerdem wurde das Ministerium ermächtigt, die Aufgaben des beim DAV angesiedelten Notdienstfonds zu erweitern. Hintergrund könnte der anstehende Aufbau der Telematikinfrastruktur sein. Kürzlich hatten DAV und die Kassen festgelegt, wie hoch die Zuschüsse für die Apotheker sind, die sie für die Anbindung an die sogenannte „TI“ erhalten. Diese Zuschüsse könnten über den Notdienstfonds an die einzelnen Apotheken verteilt werden – dazu müsste das BMG den Fonds aber erst mit dieser Aufgabe betrauen. Und auch der für die pharmazeutischen Dienstleistungen geplante Fonds zur neuen Vergütungspauschale könnte hiermit zusammenhängen.

Digitalisierung: Die Krankenkassen werden verpflichtet, bis spätestens 2021 ihren Versicherten E-Patientenakten anzubieten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.

Selbstverwaltung: Das BMG übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik, an der auch der Deutsche Apothekerverband beteiligt ist. So will es Entscheidungsprozesse in der Gematik effektiver gestalten, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Juhu

von Karl Friedrich Müller am 11.05.2019 um 15:39 Uhr

Endlich mal wieder eine Honorarkürzung.
Das freut alle richtig. Außer uns. Und dem DAV wie der ABDA ist es Wurst.
Trotzdem wird mehr Beitrag verlangt.
(Hüpft vor Freude)
Ein Glückstag, bitte mehr davon. Damit auch wirklich keiner mehr von unserer Arbeit leben kann und wir uns zu der 70 Stunden Woche endlich noch einen 2. Job suchen können. Beim Kollegen, als Vertretung? Ach nee, der hat auch kein Geld. Aber als Paketbote. Das läuft
(Das Gejammert vom GH ist auch nur Schwindel. Die haben den Spannenausgleich. Wird halt unterschlagen. Auch alle anderen Gebühren. Aber die Aktionäre müssen gefüttert werden. Die arbeiten zwar nix und haben keinerlei Nutzen fürs Gesundheitswesen, was soll’s)

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