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Großhandels-Rabatte, Impfstoffe, ärztliche Versorgung
TSVG (größtenteils) in Kraft getreten
Notdienstfonds und Rx-Daten
Rx-Daten: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wurde verpflichtet, dem BMG regelmäßig Auswertungen zu den beim Notdienstfonds vorhandenen Daten zu abgegebenen Rx-Packungen zu übermitteln. Diese Daten könnten eine „wichtige Grundlage für etwaige gesetzgeberische Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken sein“, heißt es in der Begründung. Daher soll dem BMG der Zugriff hierauf ermöglicht werden.
Nacht- und Notdienstfonds: Außerdem wurde das Ministerium ermächtigt, die Aufgaben des beim DAV angesiedelten Notdienstfonds zu erweitern. Hintergrund könnte der anstehende Aufbau der Telematikinfrastruktur sein. Kürzlich hatten DAV und die Kassen festgelegt, wie hoch die Zuschüsse für die Apotheker sind, die sie für die Anbindung an die sogenannte „TI“ erhalten. Diese Zuschüsse könnten über den Notdienstfonds an die einzelnen Apotheken verteilt werden – dazu müsste das BMG den Fonds aber erst mit dieser Aufgabe betrauen. Und auch der für die pharmazeutischen Dienstleistungen geplante Fonds zur neuen Vergütungspauschale könnte hiermit zusammenhängen.
Digitalisierung: Die Krankenkassen werden verpflichtet, bis spätestens 2021 ihren Versicherten E-Patientenakten anzubieten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.
Selbstverwaltung: Das BMG übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik, an der auch der Deutsche Apothekerverband beteiligt ist. So will es Entscheidungsprozesse in der Gematik effektiver gestalten, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird.
1 Kommentar
Juhu
von Karl Friedrich Müller am 11.05.2019 um 15:39 Uhr
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