Großhandels-Rabatte, Impfstoffe, ärztliche Versorgung

TSVG (größtenteils) in Kraft getreten

Berlin - 11.05.2019, 09:00 Uhr

Keine Rabatte mehr im Großhandelsfixum: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) tritt am heutigen Samstag größtenteils in Kraft. (Foto: imago images/ bilky)

Keine Rabatte mehr im Großhandelsfixum: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) tritt am heutigen Samstag größtenteils in Kraft. (Foto: imago images/ bilky)


Am heutigen Samstag ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten – zumindest die meisten Passagen. Mit dem Vorhaben sorgt der Gesetzgeber in erster Linie dafür, dass GKV-Versicherte schneller an Arzttermine kommen. Aber auch für Apotheker bringt das Gesetz einige wichtige Regelungen mit sich: Beispielsweise werden Impfstoffversorgung und -vergütung neu geregelt. Außerdem ist das Fixhonorar der Großhändler ab sofort für Rabatte gesperrt.

Das TSVG war eines der ersten Gesetzesvorhaben, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg brachte. Sein zentrales Ziel: GKV-Versicherte sollen schneller und unkomplizierter an Arzttermine kommen. Dazu hat Spahn in den vergangenen Monaten den Zorn der Ärzteschaft auf sich gezogen und einige Neuregelungen vorgelegt, die der Bundestag dann im März beschlossen hat. Auf seiner Internetseite gibt das BMG einen detaillierten Einblick in die Änderungen, die das Gesetz im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung mit sich bringt. Auch DAZ.online hatte zum Bundestagsbeschluss eine Liste der wichtigsten TSVG-Regelungen veröffentlicht.

Das TSVG wurde aber zu einem sehr großen „Omnibusgesetz“ – der Gesetzgeber hängte immer mehr Änderungsanträge und Neuregelungen an, von denen auch die Apotheker betroffen sind. Hier nochmals einige dieser Neuregelungen im Überblick:

Grippeimpfstoffe:

Sowohl die Grippeimpfstoffversorgung als auch die Vergütung für Apotheker hierfür wird mit dem TSVG erneuert. Die Große Koalition will vermeiden, dass es erneut zu Engpässen kommt. Dazu wurden ursprünglich vorgesehene Herstellerabschläge für Impfstoffe wieder gestrichen, Rabattverträge und andere Festpreisvereinbarungen soll es gar nicht mehr geben. Zudem sollen Ärzte ihre Bestellmengen auch überschreiten dürfen, ohne dass dies gleich als unwirtschaftlich bewertet wird. Das Paul-Ehrlich-Institut vergleicht künftig den durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeldeten Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen unter Berücksichtigung einer 10-prozentigen Reserve mit den durch die Hersteller gemeldeten Daten und informiert die Hersteller und die Ärzte über das Ergebnis der Prüfung. Was die Apothekenvergütung betrifft, gilt: Je Einzeldosis können Apotheker künftig fix 1 Euro abrechnen, höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile. Diese Regelung wurde in die Arzneimittelpreisverordnung übernommen.

Großhandelsrabatte:

Für die Apotheken von Bedeutung ist zudem die beabsichtigte Klarstellung, dass das Großhandelsfixum um 70 Cent pro Packung keinem Rabatt zugänglich ist. Viel Diskussionsbedarf hatte es bis zuletzt um die Begründung dieser Regelung im Gesetzestext gegeben. Denn offen blieb die Frage, ob von der Fixierung auch die Skonti betroffen sind. Der Phagro hatte sich bis zum Schluss dafür eingesetzt, dass auch die Skonti begrenzt werden. In der Stellungnahme des Großhandelsverbandes hieß es damals: „Notwendig ist eine eindeutige Klarstellung, dass die Summe aus Rabatten und Skonti den Rahmen des prozentualen Zuschlags nicht überschreiten darf“. Die SPD-Bundestagsfraktion war diesem Kurs gefolgt und hatte einen entsprechenden Vermerk in die Gesetzesbegründung schreiben lassen. Der Großhändler AEP sieht das aber anders: Das Unternehmen hat inzwischen ein Gutachten zu seiner Rechtsauffassung vorgelegt: Demnach hat die neue Rabattfixierung keine Auswirkungen auf die Skonti-Politik der Grossisten. Ein neuer juristischer Konflikt droht.

Notdienstfonds und Rx-Daten

Rx-Daten: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wurde verpflichtet, dem BMG regelmäßig Auswertungen zu den beim Notdienstfonds vorhandenen Daten zu abgegebenen Rx-Packungen zu übermitteln. Diese Daten könnten eine „wichtige Grundlage für etwaige gesetzgeberische Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken sein“, heißt es in der Begründung. Daher soll dem BMG der Zugriff hierauf ermöglicht werden.

Nacht- und Notdienstfonds: Außerdem wurde das Ministerium ermächtigt, die Aufgaben des beim DAV angesiedelten Notdienstfonds zu erweitern. Hintergrund könnte der anstehende Aufbau der Telematikinfrastruktur sein. Kürzlich hatten DAV und die Kassen festgelegt, wie hoch die Zuschüsse für die Apotheker sind, die sie für die Anbindung an die sogenannte „TI“ erhalten. Diese Zuschüsse könnten über den Notdienstfonds an die einzelnen Apotheken verteilt werden – dazu müsste das BMG den Fonds aber erst mit dieser Aufgabe betrauen. Und auch der für die pharmazeutischen Dienstleistungen geplante Fonds zur neuen Vergütungspauschale könnte hiermit zusammenhängen.

Digitalisierung: Die Krankenkassen werden verpflichtet, bis spätestens 2021 ihren Versicherten E-Patientenakten anzubieten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.

Selbstverwaltung: Das BMG übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik, an der auch der Deutsche Apothekerverband beteiligt ist. So will es Entscheidungsprozesse in der Gematik effektiver gestalten, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Juhu

von Karl Friedrich Müller am 11.05.2019 um 15:39 Uhr

Endlich mal wieder eine Honorarkürzung.
Das freut alle richtig. Außer uns. Und dem DAV wie der ABDA ist es Wurst.
Trotzdem wird mehr Beitrag verlangt.
(Hüpft vor Freude)
Ein Glückstag, bitte mehr davon. Damit auch wirklich keiner mehr von unserer Arbeit leben kann und wir uns zu der 70 Stunden Woche endlich noch einen 2. Job suchen können. Beim Kollegen, als Vertretung? Ach nee, der hat auch kein Geld. Aber als Paketbote. Das läuft
(Das Gejammert vom GH ist auch nur Schwindel. Die haben den Spannenausgleich. Wird halt unterschlagen. Auch alle anderen Gebühren. Aber die Aktionäre müssen gefüttert werden. Die arbeiten zwar nix und haben keinerlei Nutzen fürs Gesundheitswesen, was soll’s)

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