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Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz
KBV: Für Medikationsanalyse braucht man ärztliche Expertise
20 Cent Aufschlag pro Packung: KBV sieht bei Regressen nicht vertretbare Mehrbelastung der Ärzte
Zudem ist die KBV der Auffassung, dass Medikationsanalyse und Medikations-management größtenteils ärztliche Expertise sowie ärztliche Kenntnisse voraussetzen, über die der Apotheker nicht verfüge. So habe der Apotheker keine Erkenntnisse über Vor- und Begleiterkrankungen oder Laborwerte. „Ohne diese Kenntnisse und die zur Beurteilung notwendige ärztliche Expertise ist eine sinnvolle Interpretation und Einordnung der Arzneimitteltherapie der Versicherten jedoch nicht möglich“, erklärt die KBV.
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Erhebung von Gesundheitsparametern führt zu Doppelstrukturen
Auch die Erhebung von Gesundheitsparametern durch Apotheker (z. B. Blutdruck, Blutzucker oder Cholesterin) ist aus der Sicht der KBV ungeeignet, die Patientenversorgung oder gar die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. In den Augen der Ärzte führt dies vielmehr zu einer Doppelerbringung und Doppelhonorierung von Leistungen ohne einen relevanten Mehrnutzen. Auch von der Erhebung eines packungsbezogenen Zuschlags zur Finanzierung der Dienstleistungen hält die KBV nichts. Hier hat man vor allem Angst um die eigenen Pfründe: Durch die damit verbundene Erhöhung des Regressbetrags ergebe sich nämliche eine nicht sachgerechte Verschärfung des Wirtschaftlichkeitsrisikos für den Vertragsarzt und im Falle eines Regresses eine nicht vertretbare Mehrbelastung des Vertragsarztes, fürchtet die KBV.
5 Kommentare
Expertise
von Florian Becker am 13.05.2019 um 17:29 Uhr
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AW: Expertise
von Stefan Haydn am 14.05.2019 um 14:50 Uhr
Lobbyismus
von Thomas Kerlag am 07.05.2019 um 22:42 Uhr
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In den Rücken fallen
von Armin Spychalski am 07.05.2019 um 18:54 Uhr
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dicke Bretter zu bohren
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 07.05.2019 um 16:59 Uhr
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