Nutzen-Risiko-Bewertung

Soll man Fluorchinolone noch verordnen – und wenn ja, wann?

Bonn / Stuttgat - 03.05.2019, 14:45 Uhr

Nicht in allen Anwendungsbereichen weisen Fluorchinolone ein negatives Nutzen-Risiko-Profil auf. (m / Foto: Schwanen Apotheke, Stuttgart)

Nicht in allen Anwendungsbereichen weisen Fluorchinolone ein negatives Nutzen-Risiko-Profil auf. (m / Foto: Schwanen Apotheke, Stuttgart)


Keine Änderungen bei Last-Line-Indikationen

Das BfArM informiert aktuell „aufgrund von Nachfragen“, dass die „neu identifizierten Sicherheitsbedenken“ in manchen Therapiebereichen das bestehende Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht wesentlich beeinflussen und somit keine Änderung beim Anwendungsgebiet erforderlich ist. Unter anderem trifft dies Indikationen, die auch bereits vor dem Stufenplanbescheid als „Last-Line“-Option zugelassen waren, wie „ambulant erworbene Pneumonie“.

Künftig wird diesen Indikationen in den informierenden Texten vorausgestellt: „Bei [Anwendungsgebiet] sollte [Name des Arzneimittels] nur angewendet werden, wenn andere Antibiotika, die für die Behandlung dieser Infektionen üblicherweise empfohlen werden, für ungeeignet erachtet werden.“ Dies ist beispielsweise bei „unkomplizierten Harnwegsinfektionen“ der Fall.

Wann sind Fluorchinolone last line?

Unkomplizierte Zystitis:

  • Leichte, unkomplizierte akute Zystitis
  • Akute Zystitis bei Frauen
  • Leichte, unkomplizierte akute Zystitis bei erwachsenen Frauen in der Prämenopause
  • Rezidivierende Zystitis bei Frauen
  • Akute unkomplizierte Infektion der unteren Harnwege (leichte Zystitis)

Akute Exazerbation einer chronischen Bronchitis oder einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung

  • Akute Exazerbation einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung einschließlich chronischer Bronchitis
  • Akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis
  • Exazerbation einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung

Akute bakterielle Rhinosinusitis

  • Akute Sinusitis
  • Akute bakterielle Sinusitis

Akute Otitis media

Teilweise präzisiert sich auch nur das Wording: „Prostatitis" wird zu „bakterieller Prostatitis" angepasst. 

Weiterhin zugelassene Einsatzgebiete von Fluorchinolonen

Nach wie vor haben Fluorchinolone jedoch in bestimmten Anwendungsbereichen, die in der Regel mit schweren Verläufen einhergehen, ein positives-Nutzen-Risikoverhältnis und sind daher auch nach wie vor zugelassen, dazu gehören:

  • Komplizierte Harnwegsinfektion/Pyelonephritis
  • Prostatitis, Epididymo-Orchitis
  • Urethritis und Zervizitis
  • Infektionen des Genitaltraktes/gynäkologische Infektionen
  • Chronische pulmonale Infektion aufgrund von Pseudomonas aeruginosa bei erwachsenen Patienten mit zystischer Fibrose
  • Bronchopulmonale Infektionen bei zystischer Fibrose oder bei Bronchiektase
  • Ambulant erworbene Pneumonie
  • Pneumonie aufgrund von gramnegativen Bakterien
  • Tuberkulose
  • Chronische Sinusitis
  • Maligne Otitis externa
  • Chronische eitrige Otitis media
  • Komplizierte Haut- und Hautstrukturinfektionen/komplizierte Haut- und Weichteilinfektionen
  • Gastrointestinale Infektionen
  • Knochen- und Gelenkinfektionen
  • Intra-abdominale Infektionen
  • Prophylaxe invasiver Infektionen aufgrund von Neisseria meningitidis
  • Lungenmilzbrand (Prophylaxe nach Exposition und kurative Behandlung)
  • Infektionen bei immungeschwächten Patienten


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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