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Zum 1. Mai 2019
Gürtelrose-Impfung ist ab sofort Kassenleistung
Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den GKV-Leistungskatalog ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Einer solchen Empfehlung für die Gürtelrose-Impfung ist der Gemeinsame Bundesausschuss bereits im März 2019 gefolgt. Nun ist der Beschluss zum 1. Mai in Kraft getreten: Für alle Personen ab 60 Jahren sowie Personen ab 50 Jahren mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung wird künftig der adjuvantierte Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff von den Kassen erstattet.
In Deutschland stehen Patienten, die sich gegen Herpes zoster (Gürtelrose) impfen lassen möchten, zwei Impfstoffe zur Verfügung: Zostavax® und Shingrix®. Zostavax® ist ein attenuierter Lebendimpfstoff, für den MSD bereits im Mai 2006 die Zulassung erhielt und der in Deutschland seit 2013 verfügbar ist. Shingrix® von GSK ist ein adjuvantierter Totimpfstoff – und nur diesen erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) seit dem 1.Mai 2019. Shingrix® wurde im März 2018 zugelassen.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgte bereits im März den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) und nahm die Impfung gegen Gürtelrose mit dem adjuvantierten Subunit-Totimpfstoff für bestimmte Personengruppen in die Schutzimpfungs-Richtlinie auf. Allerdings musste dieser Beschluss des G-BA zunächst noch dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt werden. Beanstandet dieses einen solchen Beschluss nicht binnen zwei Monaten, so kann er im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wodurch er in Kraft tritt – das ist am 30. April geschehen, sodass die Gürtelrose-Impfung seit dem 1. Mai Kassenleistung ist.
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Zostavax® meisterte die STIKO-Empfehlung hingegen nicht. Im Epidemiologischen Bulletin 34/2017 erklärten die Experten der Ständigen Impfkommission: „Die STIKO sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Die Entscheidung basiert auf der systematischen Bewertung der vorhandenen Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit des Impfstoffs und wird durch die Ergebnisse einer mathematischen Modellierung zur Abschätzung der zu erwartenden epidemiologischen Effekte bekräftigt.“
Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) hatte dem G-BA-Beschluss übrigens schon vorausgegriffen: Sie entschied bereits im Januar, dass sie für die Kosten der Gürtelrose-Impfung für ihre Patienten aufkommen wird, und zwar im gleichen Umfang, wie von der STIKO empfohlen.
1 Kommentar
Gürtelrose-Impfung
von Bernhard Frank am 14.09.2019 um 8:00 Uhr
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