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Impfempfehlungen der STIKO
Herpes-Zoster-Impfung vorerst kein Standard
Die Ständige Impfkomission (STIKO) hat ihre aktuellen Empfehlungen für 2017/2018 veröffentlicht (Epidemiologisches Bulletin 34/2017). Bei Tetanus- und Influenza-Impfung macht die STIKO einen Schritt zurück zu Altbewährtem. Außerdem wird betont, dass sich die Impfempfehlungen gegen Hepatitis A und B ausdrücklich nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränken.
Gegen Herpes zoster (HZ) gibt es seit 2013 in Deutschland einen attenuierten Lebendimpfstoff für Personen ab 50 Jahren. Eine systematische Bewertung der Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit kommt zu folgenden Schlüssen: Die Wirksamkeit der Impfung nimmt mit dem Alter ab. Die Wahrscheinlichkeit an HZ zu erkranken und auch die Schwere der Erkrankung nehmen mit dem Alter jedoch deutlich zu. Die Schutzdauer der Impfung ist zudem nur für wenige Jahre belegt. Deshalb sieht die STIKO aktuell davon ab, eine Empfehlung für die Standardimpfung auszusprechen. Errechnete epidemiologische Effekte bekräftigten diese Entscheidung. In Ausgabe 36 des Epidemiologischen Bulletins wird die Erläuterung zur Herpes-Zoster-Entscheidung erscheinen.
Impfen bei Immundefizienz oder Immunsuppression
Patienten mit Immundefizienz oder Immunsuppression finden ab sofort besondere Beachtung: Im aktuellen Bulletin wurde ein Abschnitt zu dieser Patientengruppe redaktionell neu erstellt. Zusätzlich sollen detaillierte Anwendungshinweise in vier gesonderten Publikationen im Bundesgesundheitsblatt bis Anfang 2018 erscheinen. Das Grundlagenpapier ist bereits unter „Empfehlungen der STIKO“ Mitteilungen verfügbar. Ein möglichst weitreichender Schutz durch Impfungen ist in dieser Patientengruppe besonders wichtig. Das betrifft auch Personen aus dem direkten Umfeld des einzelnen Patienten. Die kommenden Publikationen sollen Entscheidungshilfen bieten: Wie schwer ist der Immundefekt? Was bedeutet das für die Indikation spezifischer Impfungen bei unterschiedlichen Grunderkrankungen? Wann wird am besten geimpft? Wie klärt man den Patienten auf - besonders bei Off-label-Anwendung?
Auch das Kapitel „Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen“ wurde redaktionell überarbeitet. Merkblätter zur Patientenaufklärung können unentgeltlich über die Homepage des Forums „impfende Ärzte“ abgerufen werden (www.forumimpfen.de, nach Anmeldung mit Passwort).
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