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Impfempfehlungen der STIKO
Herpes-Zoster-Impfung vorerst kein Standard
Die Ständige Impfkomission (STIKO) hat ihre aktuellen Empfehlungen für 2017/2018 veröffentlicht (Epidemiologisches Bulletin 34/2017). Bei Tetanus- und Influenza-Impfung macht die STIKO einen Schritt zurück zu Altbewährtem. Außerdem wird betont, dass sich die Impfempfehlungen gegen Hepatitis A und B ausdrücklich nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränken.
Gegen Herpes zoster (HZ) gibt es seit 2013 in Deutschland einen attenuierten Lebendimpfstoff für Personen ab 50 Jahren. Eine systematische Bewertung der Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit kommt zu folgenden Schlüssen: Die Wirksamkeit der Impfung nimmt mit dem Alter ab. Die Wahrscheinlichkeit an HZ zu erkranken und auch die Schwere der Erkrankung nehmen mit dem Alter jedoch deutlich zu. Die Schutzdauer der Impfung ist zudem nur für wenige Jahre belegt. Deshalb sieht die STIKO aktuell davon ab, eine Empfehlung für die Standardimpfung auszusprechen. Errechnete epidemiologische Effekte bekräftigten diese Entscheidung. In Ausgabe 36 des Epidemiologischen Bulletins wird die Erläuterung zur Herpes-Zoster-Entscheidung erscheinen.
Impfen bei Immundefizienz oder Immunsuppression
Patienten mit Immundefizienz oder Immunsuppression finden ab sofort besondere Beachtung: Im aktuellen Bulletin wurde ein Abschnitt zu dieser Patientengruppe redaktionell neu erstellt. Zusätzlich sollen detaillierte Anwendungshinweise in vier gesonderten Publikationen im Bundesgesundheitsblatt bis Anfang 2018 erscheinen. Das Grundlagenpapier ist bereits unter „Empfehlungen der STIKO“ Mitteilungen verfügbar. Ein möglichst weitreichender Schutz durch Impfungen ist in dieser Patientengruppe besonders wichtig. Das betrifft auch Personen aus dem direkten Umfeld des einzelnen Patienten. Die kommenden Publikationen sollen Entscheidungshilfen bieten: Wie schwer ist der Immundefekt? Was bedeutet das für die Indikation spezifischer Impfungen bei unterschiedlichen Grunderkrankungen? Wann wird am besten geimpft? Wie klärt man den Patienten auf - besonders bei Off-label-Anwendung?
Auch das Kapitel „Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen“ wurde redaktionell überarbeitet. Merkblätter zur Patientenaufklärung können unentgeltlich über die Homepage des Forums „impfende Ärzte“ abgerufen werden (www.forumimpfen.de, nach Anmeldung mit Passwort).
Hepatitis, Influenza und Tetanus
Die Impfung gegen Hepatitis A und B empfiehlt die STIKO weiterhin Personen, für die ein Expositionsrisiko im Beruf besteht. Jedoch stellt sie klar, dass sich die Empfehlung nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Deshalb hat sie die Empfehlung auf ehrenamtliche Mitarbeiter ausgeweitet, wenn sie demselben Risiko ausgesetzt sind. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden ausdrücklich aufgeführt.
Keine Empfehlung mehr für nasale Influenzaimpfung
Für die (bei Kindern bevorzugte) Influenzaimpfung mit dem über die Nase zu verabreichenden Lebendimpfstoff wurde die Empfehlung endgültig zurückgezogen: im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen war keine überlegene Wirksamkeit nachweisbar. Bereits zur Saison 2016/2017 hatte die STIKO ihre Empfehlung zur nasalen Impfung für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren vorläufig ausgesetzt.
Der Tetanus-Impfschutz wird routinemäßig alle zehn Jahre aufgefrischt. Je nach Vorgeschichte der Tetanus-Immunisierung muss im Verletzungsfall eine Immunprophylaxe erfolgen. Wenn drei oder mehr Tetanus-Impfstoffdosen erhalten wurden, ist das nicht grundsätzlich notwendig. Nur wenn die letzte Impfung zu weit zurückliegt. 2016 hatte die STIKO für saubere, geringfügige Wunden diese Frist von zehn auf fünf Jahre gesenkt. Diese Absenkung revidiert sie nun, sodass die Impfung im Verletzungsfall mit der routinemäßigen Auffrischung im Einklang steht.
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