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Zunehmende Kritik an Spahns Plänen
Kammern und Verbände fordern außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung
Gesetzgeber will EU-Position anerkennen
Demgegenüber stehe in der Begründung zum Referentenentwurf ausdrücklich, dass die Streichung des besagten Satzes der EuGH-Entscheidung vom Oktober 2016 Rechnung trage. Mit der Änderung werde die Rechtsauffassung der EU-Kommission anerkannt.
Erinnerung an ABDA-Beschluss
Dagegen habe die ABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar die Bedeutung der Gleichpreisigkeit betont, heißt es im Antrag der Kammern und Verbände. Die ABDA habe sogar beschlossen an ihrer Forderung nach dem Rx-Versandverbot festzuhalten, falls der Gesetzgeber keine anderen Maßnahmen treffe, die die Gleichpreisigkeit sichern. Auch über die Voraussetzungen dieses Junktims könne nur die Mitgliederversammlung entscheiden. Außerdem hätten auch die übrigen Pläne des Referentenentwurfs so weitreichende Bedeutung, dass nur die Mitgliederversammlung als höchstes Gremium zur Entscheidung berufen sei.
3 Kommentare
&78 Streichung des entscheidenen Satzes
von Conny am 17.04.2019 um 12:47 Uhr
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Dringend...
von Hubert Kaps am 17.04.2019 um 11:20 Uhr
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AW: Dringend
von Heiko Barz am 17.04.2019 um 19:13 Uhr
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