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GSAV-Gesetzgebungsverfahren
Importförderklausel spaltet Kassenlandschaft
Die Kassen sind sich bei der Importförderung uneins: Am heutigen Dienstag erklärten die Kassendachverbände der Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen sowie die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, an der Importförderklausel festhalten zu wollen. Der AOK-Bundesverband dagegen würde deren Abschaffung grundsätzlich begrüßen. Beim GKV-Spitzenverband ist das aktuelle Meinungsbild unklar.
Importförderklausel – Top oder Flop? Zwar sieht der aktuelle Gesetzentwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) lediglich eine Neufassung der Importquote und keine Abschaffung der Förderklausel an sich vor. Dennoch mehren sich auf der politischen Bühne die Grundsatzdiskussionen über die einseitige Importförderung. Beispielsweise fordern der Bundesrat sowie die Bundestagsfraktionen der AfD und der Linken, die Importförderklausel abzuschaffen. Die Bundesregierung erklärte vor einigen Tagen, die Klausel auf den Prüfstand stellen zu wollen.
Fünf von sechs Dachverbänden halten an Klausel fest
Die Krankenkassen sind sich bei der Importfrage offenbar uneins. So erklärten am heutigen Dienstag fünf der sechs Kassendachverbände in einer gemeinsamen Meldung, dass sich die Importförderklausel als Instrument der wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung bewährt habe. Der Vorschlag zur Modifizierung der Importförderung im aktuellen GSAV-Kabinettsentwurf sei sinnvoll, finden die Dachverbände der Ersatzkassen (vdek), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK) sowie die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Denn durch die Neuregelung würden bei hochpreisigen Arzneimitteln zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen. Wer die Importe in ihrer Bedeutung reduzieren wolle, müsse belegen, wie die Versichertengemeinschaft anderweitig entlastet werden könne. „Nur ein weiter bestehender Wettbewerb führt zu Wirtschaftlichkeit in der Versorgung“, heißt es in der Presseerklärung weiter.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass es den Gegnern der Klausel nicht um die Abschaffung von Importarzneimitteln und des damit verbundenen Wettbewerbs geht, sondern um deren einseitige Förderung. Die Bedeutung der Klausel für die Wirtschaftlichkeit wird in der Kassenlandschaft allerdings unterschiedlich gesehen. Auf diese Meinungsverschiedenheit weisen auch die Verbände hin: „Es ist unverständlich, warum einige Beteiligte, auch aus dem Lager der gesetzlichen Krankenversicherung, hier die finanziellen Interessen der Arzneimittelhersteller unterstützen.“
AOK-BV sieht Importförderung kritisch
In Deutschland gibt es sechs Kassendachverbände sowie den GKV-Spitzenverband als übergeordnetes Selbstverwaltungsorgan. Die fünf obengenannten Dachverbände vertreten die Interessen von Krankenkassengruppen, bei denen aufsummiert rund 44,2 Millionen Menschen versichert sind. Der sechste im Bunde, der AOK-Bundesverband (AOK-BV), vertritt mit mehr als 25 Millionen Versicherten, nach dem vdek mit 28 Millionen, die zweitstärkste Krankenkassengruppe.
Der AOK-BV war an der obengenannten Erklärung der anderen fünf Dachverbände nicht beteiligt. Überraschend ist dies jedoch nicht. So hat der Chef der AOK-Baden-Württemberg, Christopher Herrmann, die Klausel in der Vergangenheit immer wieder in Frage gestellt. Aus der jüngsten GSAV-Stellungnahme des AOK-BV geht hervor, dass inzwischen auch auf Bundesebene eine kritische Haltung zu der Klausel besteht: „… Tatsächlich aber ist zu hinterfragen, ob eine bevorzugte Abgabe von Importen vor dem Hintergrund der stattgefundenen Skandale um bedenkliche Importware noch angemessen ist. Zudem ist festzustellen, dass Importarzneimittel lediglich marginale Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen.“ Und zu dieser Auffassung stehe man beim AOK-BV nach wie vor, bestätigte ein Sprecher gegenüber DAZ.online.
Und der GKV-SV?
Beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ist das Meinungsbild nicht ganz so eindeutig. So hatte der GKV-SV in seiner schriftlichen Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum GSAV im Gesundheitsausschuss noch erklärt, an der Klausel festhalten zu wollen. Während der Anhörung am vergangenen Mittwoch überraschte der stellvertretende Vorsitzende, Johann-Magnus von Stackelberg, mit einer Kehrtwende und erklärte in seiner Funktion als Sachverständiger, er halte die Klausel für überholt.
Ein Meinungsumschwung im GKV-SV oder der Alleingang eines Vorstandsmitglieds? Möglicherweise ein bisschen von beiden. „Die Stellungnahme aus der vergangenen Woche gilt ebenso, wie die persönliche Bewertung der Sachlage, die Herr von Stackelberg im Ausschuss genannt hat“, lautete die salomonische Antwort eines Sprechers des GKV-SV auf Nachfrage von DAZ.online.
2 Kommentare
Import
von Jörg Geller am 16.04.2019 um 16:55 Uhr
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AW: Import
von Gisela Roske am 16.04.2019 um 20:32 Uhr
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