Apotheken-Stärkungsgesetz

Spahn will vermeintlichen Apotheken-Alternativen den Hahn abdrehen

Berlin - 09.04.2019, 16:30 Uhr

Vermeintliche Alternativen zu Apotheken und zum klassischen Versandhandel will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig per Verordnung verbieten können. (Foto: Schelbert)

Vermeintliche Alternativen zu Apotheken und zum klassischen Versandhandel will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig per Verordnung verbieten können. (Foto: Schelbert)


Das Bundesgesundheitsministerium hat aus dem Fall Hüffenhardt offenbar gelernt. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Apotheken-Stärkungsgesetz will das von Jens Spahn (CDU) geleitete Ministerium nicht nur klarstellen, dass Arzneimittel-Automaten außerhalb von Apotheken verboten sind. Hinzu kommt auch ein unscheinbar erscheinender Passus, der das Ministerium dazu ermächtigt, neue Abgabeformen außerhalb der Apotheke und des Versandhandels zu verbieten.

Mit dem Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt versucht der niederländische Arzneimittel-Versandhändler DocMorris seit einiger Zeit schon, einen (neuen) Fuß in den Apothekenmarkt zu bekommen. Bislang hat es für DocMorris mehrere Schlappen vor Gericht gegeben, zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt, dass die sofortige Schließung der Video-Beratungsstelle im baden-württembergischen Ort rechtens war.

Dass DocMorris sich mit dieser Entscheidung zufriedengibt, ist aber unwahrscheinlich. Erstens gibt es noch weitere Gerichtsverfahren, in denen der EU-Versender für seinen Automaten kämpft. Und zweitens hatte das Unternehmen im vergangenen Jahr schon bekanntgegeben, dass man sich bereits nach neuen Standorten in Deutschland umschaue, an denen es keine Apotheke gebe und ein solcher Automat gewissermaßen eine „Lücke“ schließen könnte. „Wir wollen auch in strukturschwachen Gegenden Menschen mit Arzneien versorgen, besonders wenn die Dorfapotheke – wie in Hüffenhardt – schließt“, hatte Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli in einem dpa-Interview 2017 erklärt.

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BMG könnte unzulässige Abgabeformen per Verordnung verbieten

Ganz egal, was DocMorris wo plant – das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint wild entschlossen, es zu verhindern. Denn erstens soll die Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation unzulässig sein, „soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu denen eine Beratung bereits stattgefunden hat“. Video-Beratungen sollen allerdings erlaubt bleiben, allerdings nur aus der Apotheke.

Zweitens hat das Ministerium aber einen weiteren Passus im Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz untergebracht, der darauf abzielt, neue Versorgungsalternativen neben den Apotheken und dem „klassischen“ Versandhandel nicht zuzulassen. Konkret soll im Apothekengesetz festgehalten werden, dass die Apothekenbetriebsordnung künftig auch Regelungen zu „unzulässigen Formen der Arzneimittelabgabe“ treffen kann. Zur Erinnerung: Wie der Name schon erahnen lässt, ist die Apothekenbetriebsordnung eine Verordnung. Das heißt, das zuständige Ministerium (hier das BMG) kann sie ohne Zustimmung des Bundestages ändern. Nur der Bundesrat muss zustimmen. Konkret heißt das: Wenn das BMG eine neue Versorgungsform als „unzulässig“ einstuft, kann es diese per Verordnung schlicht verbieten.

Was „unzulässig“ bedeutet, wird im Gesetzestext selbst nicht geklärt. In der Begründung heißt es allerdings, dass sich die Begrenzung der bestehenden Formen der Arzneimittelversorgung (Präsenzapotheken und Versandhandel) „grundsätzlich bewährt“ habe. Nun werde die „Möglichkeit geschaffen, Abgabeformen auszuschließen, die mit den hohen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht im Einklang stehen“.

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Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Apotheken-Stärkungsgesetz

von Christine Kolb am 13.04.2019 um 7:40 Uhr

Ich für meinen Teil finde, das es die Automaten in Verbindung mit der Apotheke geben sollte. Und zwar, sollte erst die Bestellung/Beratung per Video statt finden, und dann die Medikamente per Freigabe von der Apotheke am Automat ab zu holen zu sein.

So ist die Apotheke immer noch das wichtigste, und diejenigen die an einem Ort (aus eigener jahrelanger Erfahrung) ohne Apotheke wohnen kommen leichter an ihre Medikamente, denn es gibt nicht zu allen Uhrzeiten ein Apotheken bring Dienst, ganz zu schweigen von Sonn- und Feiertagen.

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Apotheken-Stärkungsgesetz

von Frank Jonuschies am 10.04.2019 um 9:39 Uhr

Der Bericht zeigt mal wieder, wie sich die Politik zum Werkzeug machen lässt. Die Zeit und der Handel ist im Umbruch und funktioniert in den Niederlanden ganz gut. Die Apotheker sollten sich auf den Weg machen und sich der Entwicklung anpassen, statt altertümliche Wehrmauern zu errichten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Niederlande als Beispiel?

von Andreas Grünebaum am 10.04.2019 um 16:55 Uhr

Skizzieren Sie bitte einmal aus Ihrer Sicht, wie die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel in den Niederlanden geregelt ist - und nein, Doc Morris wie auch der Versandhandel spielen dabei keine ernstzunehmende Rolle.

AW: Apotheken-Stärkungsgesetz

von Thomas Kerlag am 11.04.2019 um 7:59 Uhr

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Stärkung oder weitere Entkräftung der Vor-Ort-Apotheke?

von Christian Timme am 09.04.2019 um 18:00 Uhr

Man wird sehen wer in diesem Gesetzgebungsverfahren welche „Verschlimm- und Verbesserungen“ ein- und durchbringt. Am Ende wird sich Herr Spahn daran messen lassen müssen, welche gewünschten und ungewünschten Wirkungen dieses Gesetz nach dem Inkrafttreten „entfalten“ wird und aus dem Entwurf: „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ nicht ein Fehlwurf oder Querschläger wird. Gesundheitsentscheidungen sind Verantwortungsentscheidungen einschließlich der „Rückfälle“ ...

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