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Apotheken-Stärkungsgesetz
Spahn will vermeintlichen Apotheken-Alternativen den Hahn abdrehen
Das Bundesgesundheitsministerium hat aus dem Fall Hüffenhardt offenbar gelernt. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Apotheken-Stärkungsgesetz will das von Jens Spahn (CDU) geleitete Ministerium nicht nur klarstellen, dass Arzneimittel-Automaten außerhalb von Apotheken verboten sind. Hinzu kommt auch ein unscheinbar erscheinender Passus, der das Ministerium dazu ermächtigt, neue Abgabeformen außerhalb der Apotheke und des Versandhandels zu verbieten.
Mit dem Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt versucht der niederländische Arzneimittel-Versandhändler DocMorris seit einiger Zeit schon, einen (neuen) Fuß in den Apothekenmarkt zu bekommen. Bislang hat es für DocMorris mehrere Schlappen vor Gericht gegeben, zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt, dass die sofortige Schließung der Video-Beratungsstelle im baden-württembergischen Ort rechtens war.
Dass DocMorris sich mit dieser Entscheidung zufriedengibt, ist aber unwahrscheinlich. Erstens gibt es noch weitere Gerichtsverfahren, in denen der EU-Versender für seinen Automaten kämpft. Und zweitens hatte das Unternehmen im vergangenen Jahr schon bekanntgegeben, dass man sich bereits nach neuen Standorten in Deutschland umschaue, an denen es keine Apotheke gebe und ein solcher Automat gewissermaßen eine „Lücke“ schließen könnte. „Wir wollen auch in strukturschwachen Gegenden Menschen mit Arzneien versorgen, besonders wenn die Dorfapotheke – wie in Hüffenhardt – schließt“, hatte Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli in einem dpa-Interview 2017 erklärt.
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Ganz egal, was DocMorris wo plant – das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint wild entschlossen, es zu verhindern. Denn erstens soll die Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation unzulässig sein, „soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu denen eine Beratung bereits stattgefunden hat“. Video-Beratungen sollen allerdings erlaubt bleiben, allerdings nur aus der Apotheke.
Zweitens hat das Ministerium aber einen weiteren Passus im
Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz untergebracht, der darauf abzielt, neue
Versorgungsalternativen neben den Apotheken und dem „klassischen“ Versandhandel
nicht zuzulassen. Konkret soll im Apothekengesetz festgehalten werden, dass die
Apothekenbetriebsordnung künftig auch Regelungen zu „unzulässigen Formen der
Arzneimittelabgabe“ treffen kann. Zur Erinnerung: Wie der Name schon erahnen lässt, ist die Apothekenbetriebsordnung eine Verordnung. Das heißt, das zuständige Ministerium (hier das BMG) kann sie ohne Zustimmung des Bundestages ändern. Nur der Bundesrat muss zustimmen. Konkret heißt das: Wenn das BMG eine neue Versorgungsform als „unzulässig“ einstuft, kann es diese per Verordnung schlicht verbieten.
Was „unzulässig“ bedeutet, wird im Gesetzestext selbst nicht geklärt. In der Begründung heißt es allerdings, dass sich die Begrenzung der bestehenden Formen der Arzneimittelversorgung (Präsenzapotheken und Versandhandel) „grundsätzlich bewährt“ habe. Nun werde die „Möglichkeit geschaffen, Abgabeformen auszuschließen, die mit den hohen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht im Einklang stehen“.
5 Kommentare
Apotheken-Stärkungsgesetz
von Christine Kolb am 13.04.2019 um 7:40 Uhr
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Apotheken-Stärkungsgesetz
von Frank Jonuschies am 10.04.2019 um 9:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Niederlande als Beispiel?
von Andreas Grünebaum am 10.04.2019 um 16:55 Uhr
AW: Apotheken-Stärkungsgesetz
von Thomas Kerlag am 11.04.2019 um 7:59 Uhr
Stärkung oder weitere Entkräftung der Vor-Ort-Apotheke?
von Christian Timme am 09.04.2019 um 18:00 Uhr
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