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Neuer Skonti-Konflikt
AEP-Anwalt: Großhändler begehen keinen unternehmerischen Selbstmord
AEP-Gutachter Heintzeler: Die Preisuntergrenze ist verfassungswidrig
Der AEP-Anwalt hat seinem Gutachten noch ein weiteres Kapitel hinzugefügt, in dem er sich mit der grundsätzlichen Frage beschäftigt, ob eine Preisuntergrenze verfassungskonform ist. Koch-Heintzeler selbst meint dazu: „Die Festlegung einer Preisuntergrenze stellt zweifelsfrei einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar.“ Und ausreichende Gründe für einen solchen Eingriff gebe es nicht. Der Anwalt geht hart ins Gericht mit der Begründung des Gesetzgebers, in der argumentiert wird, dass die Rabatt-Fixierung mit der flächendeckenden Versorgung verknüpft sei. Koch-Heintzeler zufolge sind die Großhändler ohnehin schon zur flächendeckenden Versorgung verpflichtet, nämlich durch das Arzneimittelgesetz.
Der AEP-Anwalt ist der Meinung, dass man den Großhändlern mehr Selbstverantwortung eingestehen müsse – auch in der Preispolitik. Die Grossisten selbst seien in ihrer „Konditionenpolitik“ dafür verantwortlich, zu der Vergütung zu kommen, die sie für ihre Versorgungspflicht benötigen. Es sei also eine „freie unternehmerische Entscheidung“, ob sie den Aufschlag von 70 Cent erhalten oder nicht. Großhändler würden „keinen unternehmerischen ‚Selbstmord‘“ begehen. Unternehmen, die nicht wirtschaftlich arbeiten, würden folglich alleine vom Markt verschwinden. „Die vernünftig wirtschaftenden Großhändler werden überleben“, meint der AEP-Anwalt. Koch-Heintzeler verweist auch darauf, dass die Vergangenheit bewiesen habe, dass die Preisuntergrenze (HAP plus 70 Cent) gar nicht erforderlich sei. Denn: Nahezu alle Großhändler hätten „echte Rabatte und als ‚Pseudo-Skonti‘ versteckte Rabatte“ ihren Apothekenkunden bereits gewährt.
2 Kommentare
Der Phagro ist nicht mehr unser Partner
von Nachdenker am 01.04.2019 um 21:57 Uhr
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Danke AEP!
von Michael Friedrich am 01.04.2019 um 18:33 Uhr
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