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Umfrage-Ergebnis
Gleichpreisigkeit: DAZ.online-Leser nicht überzeugt vom Spahn-Vorschlag
Sind Spahns Eckpunkte dafür geeignet, die Gleichpreisigkeit wieder herzustellen? Sind sie das nicht, wäre die Konsequenz, wieder das Rx-Versandverbot zu fordern – so wie es die ABDA-Mitgliederversammlung im Januar beschlossen hat. Wir wollten von unseren Lesern wissen, wie sie die Sache sehen. Und die große Mehrheit der Teilnehmer an unserer Umfrage hält dabei die Rückkehr zum Rx-Versandverbot für die richtige Lösung.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Eckpunkte für den Apothekenmarkt, die er im Dezember vorgestellt hatte, noch einmal angefasst. Es bleibt unter anderem der Vorschlag, dass Apotheken künftig mit den Kassen auch Dienstleistungen abrechnen können – wenn auch mit deutlich weniger Budget – und eine ebenfalls reduziere Aufstockung des Nacht- und Notdienstfonds.
Im Gegensatz zum ersten Vorschlag ist aber das Thema Boni-Deckel vom
Tisch. Dem erneuerten Spahn-Plan zufolge soll niemand mehr Boni auf Rx geben dürfen – weder Apotheken im In- noch im Ausland. Das Ganze soll im
Rahmenvertrag verankert werden statt wie bisher im Arzneimittelgesetz. Die Regelung dort – § 78 Absatz 1 Satz 4, die die Geltung der
Arzneimittelpreisverordnung auf EU-ausländische Versandapotheken erstreckt,
soll gestrichen und so die EU-Kommission zufriedengestellt werden.
Denn die hatte kürzlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland intensiviert.
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Doch sind diese Maßnahmen auch geeignet, die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen? Falls nicht, hat die ABDA-Mitgliederversammlung im Januar beschlossen, zur alten Forderung nach dem Rx-Versandverbot zurückzukehren. Die DAZ.online-Leser, die sich an unserer Umfrage (n= 1091) beteiligt haben, erachten das mehrheitlich für den richtigen Weg. So sprachen sich 87,63 Prozent (956) dafür aus, 12,37 Prozent (135) waren dagegen.
Was sind die Kritikpunkte?
Zuletzt hatten auch die ersten Apothekerkammern und -verbände ihre Ablehnung kundgetan. Was wird kritisiert? Unter anderem, dass die vorgesehene
Regelung Arzneimittel für Selbstzahler sowie privatversicherte Patienten nicht
umfasst und somit nicht geeignet ist, die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen.
Juristen warnen zudem davor, dass bei einer Verankerung des Boni-Verbots im Rahmenvertrag die
Krankenkassen berufen werden, die Einhaltung der Boni-Konzepte – auch von
deutschen Apotheken – zu kontrollieren. Diese neue Kontrollmacht könnte
möglicherweise auch zu neuen Eingriffsrechten gegenüber deutschen Apotheken
führen. Des Weiteren wird befürchtet, dass eine komplette Streichung des derzeitigen Boni-Verbots in § 78 Absatz 1 Satz 4 nach hinten losgehen könnte: Denn fällt das Boni-Verbot im SGB V, wäre die Rx-Preisbindung dann komplett hinüber.
1 Kommentar
Rx Versandverbot.
von Roland Mückschel am 27.03.2019 um 10:39 Uhr
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