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Geplante Apotheken-Reform
Apothekern droht neuer Konflikt zum Rx-Versandverbot
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist von seinem Plan abgewichen, die Rx-Preisbindung teilweise zu öffnen und will nun das Rx-Boni-Verbot im SGB V verankern. Eigentlich müsste sich die ABDA darüber freuen – schließlich hatte sie genau das im Januar empfohlen. Doch im Apothekerlager gibt es nach der Intensivierung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine Meinungsverschiedenheit: Nach den Brandenburger Apothekern meint nun auch die LAK Hessen, dass man wieder das Rx-Versandverbot einfordern müsse. Doch es gibt Gegenwind.
Eigentlich hätten sich die ABDA-Mitglieder über die neuesten Entwicklungen in der Apothekenpolitik freuen können. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will in seinen neuen Apotheken-Plänen grundsätzlich das umsetzen, was die ABDA-Mitgliederversammlung Mitte Januar beschlossen hat. Zur Erinnerung: In einem ersten Eckpunktepapier hatte Spahn vorgeschlagen, dass für EU-Versender ein Rx-Boni-Deckel in Höhe von 2,50 Euro eingeführt wird. Die ABDA-Mitgliederversammlung hatte daraufhin am 17. Januar selbst einen Plan vorgelegt. Dieser sieht die Etablierung eines kompletten Rx-Boni-Verbotes im SGB V vor, also die Gleichpreisigkeit. Spahn und die Unionsfraktion im Bundestag haben diesen Vorschlag nun aufgegriffen – er steht im neuesten Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums.
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Doch mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ist nun eine neue Dynamik in die Sache gekommen. Die EU verlangt von der Bundesrepublik innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen einzuleiten, die zur kompletten Aufhebung der Rx-Preisbindung für EU-Versender führen, sonst droht eine Klage vor dem EuGH. Das BMG will mit seinen Eckpunkten auch auf dieses Verfahren reagieren. Im Eckpunkte-Papier ist vorgesehen, dass das in § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) festgehaltene Rx-Boni-Verbot für EU-Versender gestrichen wird – dafür soll es nun im SGB V an neuer Stelle erneut geregelt werden. Und mehr noch: Spahn will, dass den Kassen und EU-Versendern Sanktionen drohen, wenn sie beispielsweise Selektivverträge über Rx-Boni abschließen.
Doch einige Apotheker sind davon nicht überzeugt. Vor einigen Tagen schickten die Brandenburger Landesapothekerkammer und der dortige Verband einen Brief an Friedemann Schmidt, in dem ein Zurück zum Rx-Versandverbot gefordert wurde. Nun legt die Landesapothekerkammer Hessen nach. Die Kammer von Präsidentin Ursula Funke hat im Rahmen einer Klausurtagung beschlossen, dass man beim Rx-Versandverbot als „einzig zielführende Lösung“ zur Wiederherstellung der Geleichpreisigkeit bleibe.
Die hessischen Apotheker sehen große Probleme bei der Streichung des oben beschriebenen Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz.
Hessen: SGB V-Regelung ist nicht sicher
Wörtlich heißt es in einer Mitteilung der LAK:
Eine Streichung von § 78 Abs. 1. S. 4 AMG (…) führt dazu, dass der Gesetzgeber ordnungsrechtlich nicht mehr am einheitlichen Apothekenabgabepreis festhält. Eine ausschließliche Überführung in das Sozialgesetzbuch (…) ist ein untaugliches Mittel. Gleichpreisigkeit besteht nur dann, wenn gleiche Preise für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel, das ein Patient in Deutschland erhält, gelten. Durch die vorgesehene Regelung werden Arzneimittel für Selbstzahler sowie privatversicherte Patientinnen und Patienten nicht umfasst.“
Deswegen kommen die Delegierten aus Hessen zu dem Schluss, dass die von Spahn gefundene Lösung sich nicht eignet, um die Gleichpreisigkeit wieder herzustellen. Man fordert die ABDA nun auf, sich wieder auf das Rx-Versandverbot zu besinnen. Zur Erklärung: Die ABDA-Mitgliederversammlung hatte im Januar auch beschlossen, dass man automatisch wieder zum Rx-Versandverbot als Forderung zurückkehre, wenn die Politik keine ausreichenden Maßnahmen zum Erhalt der Gleichpreisigkeit einführe.
Nach Informationen von DAZ.online soll es in dieser Woche auch ein Gespräch zwischen der ABDA und allen Kammer- und Verbandschefs gegeben haben, bei dem diese Thematik aufkam. Demzufolge sollen insbesondere einige Kammerchefs signalisiert haben, dass man mit den aktuellen Entwicklungen nicht zufrieden sein könne. Dem Vernehmen nach sollen aber insbesondere die Verbände und auch die ABDA auf die Vorteile des Spahn-Plans hingewiesen haben.
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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte in einem Video-Statement Teile des Pakets begrüßt, dazu gehört auch die Einführung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen. DAV-Chef Fritz Becker begrüßte die Pläne grundsätzlich ebenfalls, merkte aber an, dass es auf die „wasserdichte“ Umsetzung ankomme. Schmidt hatte ebenso angemerkt, dass man eine vollständige Kommentierung erst vornehmen könne, wenn genaue Formulierungen vorliegen.
5 Kommentare
Strategie ist klar
von ratatosk am 23.05.2019 um 18:29 Uhr
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Eindeutige Ansage
von Dr Mathias Keil am 22.03.2019 um 8:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Eindeutige Ansage
von Dirk Krüger am 22.03.2019 um 8:52 Uhr
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von Dirk Krüger am 22.03.2019 um 8:18 Uhr
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