TSVG

Bundestag beschließt neue Impfstoff-Vergütung und Rabattfixierung 

Berlin - 14.03.2019, 11:30 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am heutigen Donnerstag an der zweiten und dritten Lesung seines TSVG teilgenommen, das letztlich beschlossen wurde. (c / Foto: imago)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am heutigen Donnerstag an der zweiten und dritten Lesung seines TSVG teilgenommen, das letztlich beschlossen wurde. (c / Foto: imago)


Terminservicestellen, Sprechstunden, Ärztevergütung

Terminservicestellen:

Die Terminservicestellen werden bis zum 1. Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt. Dabei wird es auch Terminvermittlungen zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten geben. Über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) ist die Terminservicestelle 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt. Zudem ist geregelt, dass die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung maximal zwei Wochen betragen darf. Außerdem wird es ein Online-Angebot der Terminservicestellen geben, die KBV arbeitet laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) daran.

Sprechstunden:

Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird erweitert: Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet) müssen die Ärzte GKV-Versicherten anbieten. Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (zum Beispiel konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung).

Ärztevergütung:

Die Kassenärzte erhalten für ihre Mehrleistungen neue extrabudgetäre Vergütungen, Zuschläge, Entbudgetierungen oder bessere Förderung, etwa für die erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro). Und: (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden, werden extrabudgetär vergütet, ebenso wie Leistungen für neue Patienten in der Praxis und Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden.Laut BMG sollen die Ärzte so pro Jahr zwischen 600 und 800 Millionen Euro mehr erhalten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Impfstoffe zum Billigtarif

von Stefan Schwenzer am 14.03.2019 um 19:12 Uhr

Ein Euro ist absolut lächerlich für eine kühlkettenpflichtige Versorgung mit Impfstoffen, bei der ich das volle wirtschaftliche Risiko träge und die ich mit qualifiziertem pharmazeutischen Personal abwickeln muss. Jede Tankstelle verdient mehr an einer Packung Magnum.

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AW: Impfstoffe zum Billigtarif

von gerd am 15.03.2019 um 9:44 Uhr

wir sind aber keine Tankstellen :-(

Lersermeinung dazu

von Georg Dribusch am 14.03.2019 um 13:31 Uhr

Und die ABDA schauet stumm in der Haus-Baustelle rum.....

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Erwartungen

von Christiane Patzelt am 14.03.2019 um 13:10 Uhr

Ich dachte, heute wird ein großes Ei für uns ApothekerInnen gelegt -- nee, ach kiek, war doch nur ne verschrumpelte Rosine, die uns im Hals kratzen wird -- danke mal wieder für die Beschränkung auf finanzieller Seite...wenn wir so platt wie die Hebammen sind, bekommen wir 2025 bestimmt auch wieder ne Erleichterung zum Einstieg in den Beruf ( ja-Sarkasmus ).

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ist schon klar

von Karl Friedrich Müller am 14.03.2019 um 12:30 Uhr

die Apotheker sind schuld daran, dass es zu wenig Grippe Impfstoffe gab.
Da muss man das Problem lösen und den Apothekern die Vergütung runtersteichen, schon funktioniert das.
Was für ein übler Schwachsinn. Vorurteile, eine Art Rassismus, üble nachrede.... ich find kaum Worte
Das ganze Gesetz ist was uns betrifft, mal wieder nur negativ

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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