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Masern
Lauterbach will impfkritische Ärzte standesrechtlich bestrafen
Eine Impfpflicht gegen Masern wird in regelmäßigen Abständen
diskutiert. Bislang wollte der deutsche Gesetzgeber eine solche vermeiden und
setzte auf weniger einschneidende Maßnahmen. Nun hat SPD-Fraktionsvize Karl
Lauterbach das Thema wieder aufs Tapet gebracht. Dem „Tagesspiegel“ sagte er, er
könne sich auch gut vorstellen, dass impfkritische Ärzte standesrechtlich
sanktioniert werden. Die Grünen hingegen setzen auf Impfungen in Apotheken.
Es gibt immer wieder Warnungen internationaler Organisationen vor einer weltweiten Zunahme von Masernfällen. Auch das WHO-Regionalbüro für Europa meldete kürzlich, dass 2018 in der Europäischen Region 72 Kinder und Erwachsene an Masern starben. Zwar würden mehr Kinder gegen Masern geimpft als je zuvor, doch die Fortschritte seien sowohl zwischen als auch innerhalb von Ländern ungleich verteilt. Ein Problem sind nicht zuletzt Erwachsene ohne Impfschutz.
Nun hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, erneut eine Debatte um eine Masern-Impfpflicht entflammt. Er erklärte dem „Tagesspiegel“, er sei darüber mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Gespräch. Lauterbach selbst ist klar dafür – den Artikel im „Tagesspiegel“ kommentierte er auf Twitter mit deutlichen Worten: „Impfpflicht für Masern muss eingeführt werden weil wir sonst die Kontrolle über diese Krankheit unnötigerweise nicht bekommen. Kinder die erkranken bezahlen z.T. mit lebenslanger Behinderung für die Dummheit ihrer Eltern oder gar die Eltern anderer Kinder“.
BMG will abwarten
Doch im Bundesgesundheitsministerium gibt man sich zurückhaltender: Man müsse erst mal sehen, ob die Maßnahmen von 2015 Früchte trügen, sagte eine Sprecherin dem „Tagesspiegel“. Seinerzeit waren mit dem Präventionsgesetz verschiedene Regelungen verabschiedet worden: Unter anderem muss seitdem bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden – anderenfalls drohen Sanktionen. Weiterhin können Behörden beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Eine Impfpflicht hatte man seinerzeit bewusst vermeiden wollen.
Die Maßnahmen des Präventionsgesetzes seien zwar „ein Schritt in die richtige Richtung“ gewesen, sagt nun Lauterbach. Sie brächten aber zu wenig. Es sei besorgniserregend, dass man das Problem von immer wieder auftretenden Masernausbrüchen nicht in den Griff bekomme. Lauterbach appellierte zudem an die Ärztekammern, gegenüber Impfkritikern in den eigenen Reihen massiver aufzutreten. Wer sich mit ärztlicher Autorität unwissenschaftlich zu Impffragen äußere, müsse standesrechtlich sanktioniert werden, forderte er.
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