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Apotheken beim Thema Impfen außen vor
Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz
Die Menschen in Deutschland leben länger und es kommen weniger Kinder zur Welt. Im Zuge dieser Entwicklung wandelt sich das Krankheitsspektrum hin zu mehr chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen – und in der Arbeitswelt verändern sich die Anforderungen. Um einen Beitrag zu leisten, dass die Menschen länger gesund bleiben, soll mit dem Präventionsgesetz die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld gestärkt werden – insbesondere in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt. Auch der Impfschutz soll verbessert, Impflücken in allen Altersstufen geschlossen werden. „Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen“, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach.
Dabei setzt das Gesetz auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. Finanziert werden die neuen Vorhaben unter anderem durch höhere Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung. Sie sollen ab 2016 von derzeit 3,09 Euro auf sieben Euro jährlich pro Versicherten aufgestockt werden. Dieser Investitionsbetrag soll sich auf jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro summieren. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen in Höhe von rund 21 Millionen Euro sollen damit künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereitstehen. Insgesamt mindestens rund 300 Millionen Euro jährlich sollen dabei in die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten fließen.
Strengere Regelungen zum Impfschutz
Die ABDA hatte sich im Gesetzgebungsverfahren durchaus bemüht, die Apotheker ins Gesetz einzubinden. Doch ihr Angebot wurde vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe immer wieder als besonders wichtig betonte Verbesserung des Impfschutzes soll nun mithilfe anderer Maßnahmen erfolgen. So soll der Impfschutz künftig bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden – anderenfalls drohen Sanktionen. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen.
ABDA enttäuscht
ABDA-Präsident Schmidt zeigte sich nach dem Bundestagsbeschluss enttäuscht: „Jeden Tag nehmen 3,6 Millionen Menschen das niedrigschwellige Gesundheitsangebot der Apotheken in Anspruch, für das man weder einen Termin braucht, noch krank sein muss oder einen Versicherungsnachweis vorlegen muss. Wenn man Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung in die Lebenswelt der Menschen hineintragen will, muss man dieses Potenzial nutzen. Leider wird das im Präventionsgesetz versäumt“.
Schmidt verwies erneut darauf, dass Apotheken zukünftig konkrete, systematische und flächendeckende Vorsorgeangebote machen könnten. Sie könnten etwa für eine strukturierte Ausgabe und Überprüfung von Impfausweisen sorgen. Zudem habe man sich im Perspektivpapier „Apotheke 2030“ zum Ziel gesetzt, „unseren präventionsorientierten Setting-Ansatz auszubauen“. Für ein systematisches Angebot bedürfe es jedoch der Unterstützung der Politik. „Der erste Schritt muss die Aufnahme der Apotheken als Leistungserbringer in den Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenversicherung sein“, so Schmidt.
Am Präventionsgesetz wird die ABDA nun wohl nichts mehr ändern können. Am 10. Juli wird der Bundesrat abschließend über das Gesetz beraten. Da einige Änderungswünsche der Länder von den Regierungsfraktionen aufgegriffen wurden, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat das Gesetz passieren lässt. |
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