Masern

Lauterbach will impfkritische Ärzte standesrechtlich bestrafen

Berlin - 04.03.2019, 17:35 Uhr

Impfpflicht für Masern? Hier gehen die Meinungen auseinander. ( r / Foto: comzeal /stock.adobe.vom)

Impfpflicht für Masern? Hier gehen die Meinungen auseinander. ( r / Foto: comzeal /stock.adobe.vom)


Kordula Schulz-Asche bringt erneut Apotheker-Impfungen ins Spiel

Und auch an die Grünen hat der SPD-Politiker eine Botschaft: Sie dürften sich „nicht wegducken“. Da sich in der Klientel dieser Partei besonders viele Impfgegner befänden, erwarte er von ihren Politikern deutlichere Ansagen.

Grünen-Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche wies solche Vorhaltungen allerdings zurück. Dass sich ihre Partei gegen eine Impfpflicht wehre, habe damit zu tun, dass man dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger höheren Wert beimesse, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Die Impfempfehlungen des RKI seien aber „auch für Menschen nachvollziehbar, die der Pharmaindustrie misstrauen“. Ebenso gebiete es die gesellschaftliche Solidarität, sich impfen zu lassen. Dass das zu viele unterlassen, liegt Schulz-Asche zufolge an fehlender guter und zielgruppengerechter Beratung. Zudem sollte aus ihrer Sicht das Impfen an sich vereinfacht werden: Helfen könnten aufsuchende Offerten des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Kitas, Schulen und Betrieben. Oder eine Möglichkeit, sich auch in Apotheken impfen zu lassen. Das Thema Impfen in der Apotheke wurde insbesondere im vergangenen Jahr immer wieder debattiert. Doch nachdem sich die ABDA strikt dagegen gestellt hat, hat auch die Politik nicht mehr gedrängt.

BÄK für mehr Aufklärung

Die Bundesärztekammer wollte sich zu Lauterbachs Vorschlag von Sanktionierungen in den eigenen Reihen nicht konkret äußern. Grundsätzlich hält man hier eine Impfpflicht aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht zwar für sinnvoll, aber für gesellschaftspolitisch schwer durchsetzbar. Die Kammer sieht andere Instrumente zur Steigerung der Durchimpfungsrate: Etwa einen kompletten Impfnachweis statt nur den Nachweis einer Beratung, wenn ein Kind, bei dem keine Kontraindikation für eine Impfung vorliegt, in eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Notwendig sei zudem eine verstärkte Aufklärungsarbeit, um Impfmythen und Impfmüdigkeit in der Bevölkerung entgegenzuwirken.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.