Arzneimittelrechtliche Gefährdungshaftung

Valsartan: 80-jährige Krebs-Patientin klagt gegen Hersteller

Berlin - 22.02.2019, 16:30 Uhr

Valsartan-Krise: Rechtsanwalt Heiko Melcher sieht durchaus Chancen für Patientenklagen gegen Pharmaunternehmen. Eine Rechtsschutzversicherung sollten die Betroffenen allerdings besser haben. (Foto: Schnepper und Melcher)

Valsartan-Krise: Rechtsanwalt Heiko Melcher sieht durchaus Chancen für Patientenklagen gegen Pharmaunternehmen. Eine Rechtsschutzversicherung sollten die Betroffenen allerdings besser haben. (Foto: Schnepper und Melcher)


Ein nicht ganz geringes Risiko

Anlass für die jetzige Klageerhebung sei zum einen eine erhebliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation der Patientin gewesen. Zum anderen die Veröffentlichung eines ersten Gutachtens über die Gesundheitsgefahren der Verunreinigungen in dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Risikobewertungsverfahren.

In diesem Risikobewertungsverfahren wurde eine konservative Einschätzung zum möglichen Krebsrisiko zugrunde gelegt – mit dem Ergebnis, dass es bei 100.000 Patienten, die täglich über sechs Jahre hinweg NDMA-verunreinigtes Valsartan von Zhejiang Huahai eingenommen haben, zu 22 zusätzlichen Krebsfällen kommen könnte. Das Vorkommen von NDEA in diesen Arzneimitteln könnte zu acht zusätzlichen Krebsfällen bei 100.000 Patienten führen, wenn sie das Medikament mit der höchsten täglichen Dosis über vier Jahre eingenommen hätten.

Bei 900.000 betroffenen Patienten in Deutschland könnten demnach 270 Patienten infolge der Verunreinigungen an Krebs erkranken. ,,Ein immerhin nicht ganz unerhebliches und somit nicht ganz geringes Risiko“, meint Rechtsanwalt Melcher.

Es gilt, die Kausalität zu belegen

Er ist für seine erste Klage zuversichtlich – auch wenn seine Mandantin den Ausgang des Prozesses voraussichtlich nicht mehr erleben wird. Eine Verhandlung vor Gericht wird es nach Einschätzung des Anwalts wohl erst im Herbst geben. Er hofft, das Gericht überzeugen zu können, dass es wirklich die Einnahme der verunreinigten Arzneimittel war, die zu der Krebserkrankung geführt hat – immerhin hat seine Mandantin nicht geraucht und nicht getrunken, was ebenfalls als Ursache für ein Krebsleiden gelten könnte. Vorlegen kann der Anwalt zudem eine gute Dokumentation: Medikationslisten des Krankenversicherers zeigen konkret, welches Arzneimittel die Frau wann genommen hat. 

Dieser ersten Zivilklage gegen Valsartan-Hersteller werden sicherlich weitere folgen. Melcher vertritt eigenen Angaben zufolge bislang rund 50 Geschädigte. Es seien bereits weitere Klagen in Vorbereitung.

Indessen befassen sich auch Staatsanwaltschaften mit Anzeigen gegen einzelne Hersteller. So laufen beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Vorermittlungen gegen das Pharmaunternehmen Heumann.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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